WSK Test
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Was sind Schußwaffen im Sinne des Waffengesetzes ?
- Schußwaffen, im Sinne des Waffengesetzes,sind Geräte, die nur zur Verteidigung eingesetzt werden.
- Schußwaffen, im Sinne des Waffengesetzes,sind Geräte, die ausschließlich zur Jagd eingesetzt werden.
- Schußwaffen, im Sinne des Waffengesetzes, sind Geräte, die zum Angriff, zur Verteidigung, zum Sport, Spiel oder zur Jagd bestimmt sind und bei denen Geschosse durch einen Lauf getrieben werden.
- Schußwaffen, im Sinne des Waffengesetzes,sind Geräte, die nur zum spielen da sind, und von jedermann erworben werden können.
Wann verliert eine Waffe ihre Schußwaffeneigenschaft?
- Die Schußwaffeneigenschaft geht erst dann verloren, wenn alle wesentlichen Teile so verändert sind, daß sie mit allgemein gebräuchlichen Werkzeugen nicht wieder gebrauchsfähig gemacht werden können.
- Die Schußwaffeneigenschaft geht erst dann verloren, wenn man die Waffe in einem sicheren Behältnis (Tresor) eingeschlossen hat.
- Die Schußwaffeneigenschaft geht erst dann verloren, wenn sie von sämtlicher Munition entladen worden ist.
- Die Schußwaffeneigenschaft geht erst dann verloren, wenn der Schütze (eigentümer) den Schießstand verlässt.
Welches sind die "wesentlichen Teile" herkömmlicher Schußwaffen ?
- • der Lauf
• der Verschluß - • der Lauf
• der Verschluß
• das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn letztere nicht Bestandteil des Laufs sind
• das Kurzwaffengriffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind - • das Patronen- oder Kartuschenlager, wenn letztere nicht Bestandteil des Laufs sind
- • das Kurzwaffengriffstück oder sonstige Waffenteile, soweit sie für die Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind
- • der Lauf
Was sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes ?
- Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Schußwaffen, bei denen der Schütze, ohne geltende Sicherheitsregeln zu verletzen die Waffe selbst nachladen kann.
- Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Schußwaffen, bei denen man nach dem abfeuern des ersten Schusses die Waffe wieder nachladen muß.
- Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Schußwaffen, die ausschliesslich mit selbstgeladener Munition geladen werden dürfen.
- Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes sind Schußwaffen, bei denen nach dem ersten Schuß lediglich durch abziehen weitere Schüsse aus demselben Lauf abgegeben werden können.
Was sind Einzellader ?
- Einzellader sind Schußwaffen ohne Zieleinrichtung (Kimme, Korn)
- Einzellader sind Schußwaffen ohne Mehrladeeinrichtung, bei denen also die Patrone nach jedem Schuß mit der Hand durch eine neue ersetzt werden muß, um mit der Waffe aus demselben Lauf einen weiteren Schuß abgeben zu können.
- Einzellader sind Schußwaffen ohne automatische Patronenzuführung von der Trommel (Revolver), bei denen jede Patrone duche einen Stift von Hand in den Lauf geschoben werden muß.
- Einzellader sind Schußwaffen ohne utomatische Patronenzuführung von dem Magazin (Pistole), bei denen jede Patrone duche einen Stift von Hand in den Lauf geschoben werden muß.
Was verstehen Sie unter einem Schalldämpfer ?
- Schalldämpfer sind für Schußwaffen bestimmt Vorrichtungen, die das Mündungsfeuer dämpfen.
- Schalldämpfer sind für Schußwaffen bestimmte Vorrichtungen, die den Mündungsknall dämpfen.
- Schalldämpfer sind Ohrenschützer für den Sportschützen, damit er sich bei längeren Trainingseinheiten keinen Gehörschaden zuzieht
- Schalldämpfer dienen in erster Linie dazu, durch eine Verlängerung des Laufes dem Geschoß eine stabilere Flugbahn zu verleihen
Welche Munitionsarten unterscheidet das Waffengesetz ?
- • Pfeilmunition, Munition, die ohne Treibladung auskommt, ähnlich Dartpfeilen
- • Explosivmunition sogenannte Dum Dum Geschosse, deren Projektile eine explosive Ladung enthalten, die beim auftreffen auf ein Hindernis detoniert.
- • Munition mit hoher Mannstopwirkung, wie sie bei Übergriffen auf Demonstrationen eingesetzt wird (Gummi, oder mit Schrot gefüllte Leinensäckchen)
• Sogenannte Glaser Sicherheitsgeschosse, die von autorisierten Flugbegleitern verwendet werden, um bei einem Schusswechsel die Aussenhaut des Flugzeuges nicht zu beschädigen - • Patronenmunition (Hülsen mit Ladungen, die das Geschoß enthalten),
• Kartuschenmunition (Hülsen mit Ladungen, die ein Geschoß nicht enthalten),
• pyrotechnische Munition (Patronen-Munition, die ein pyrotechnisches Geschoß enthält, z.B. Leucht- u. Signalpatronen; Raketen, bei denen der Antrieb nach dem Abschuß durch die mitgeführte Ladung erfolgt, z.B. Vogelschreckraketen; Geschosse, die einen pyrotechnischen Satz enthalten, z.B. Signalsterne,
• hülsenlose Treibladungen, wenn sie eine den Innenmaßen einer Schußwaffe angepaßte Form haben und zum Antrieb von Geschossen bestimmt sind (Preßlinge).
Was sind Geschosse im Sinne des Waffengesetzes ?
- • feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote) oder
• gasförmige, flüssige oder feste Stoffe in Umhüllungen, die zum Verschießen aus Schußwaffen bestimmt sind. - • Generell alles, was unter Zuhilfenahme entsprechender Einrichtungen auf eine hohe Geschwindigkeit beschleunigt werden kann.
- • Handgranaten, Tretminen
- • Stichwaffen (Wurfmesser), Hiebwaffen,
- • feste Körper (Einzelgeschosse oder Schrote) oder
Was bedeutet " zu erwerben" im Sinne des Waffengesetzes ?
- Im Sinne des Gesetzes erwirbt einen Gegenstand, der Zugang zu dem Aufbewahrungort hat.
- Im Sinne des Gesetzes erwirbt einen Gegenstand, derjenige, der bei EGUN etwas ersteigert hat.
- Im Sinne des Gesetzes erwirbt einen Gegenstand, der die tatsächliche Gewalt über ihn erlangt.
- Im Sinne des Gesetzes erwirbt einen Gegenstand, dem die Gewalt über diesen Gegenstand durch die Kopie der Waffenbesitzkarte eines Dritten überlassen wird.
Was bedeutet " zu führen" im Sinne des Waffengesetzes ?
- Im Sinne des Gesetzes führt eine Waffe, der die tatsächliche Gewalt über sie außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums ausübt.
- Im Sinne des Gesetzes führt eine Waffe, der durch seinen Beruf dazu autorisiert ist (Polizei, Sicherheitspersonal und Leibwächter).
- Im Sinne des Gesetzes führt eine Waffe, der erwerbspflichtige Schusswaffen in der Öffentlichkeit zur Schau stellt.
- Im Sinne des Gesetzes führt eine Waffe, der ebendiese beim abendlichen Stammtisch seine Kollegen vorführt.
Was bedeutet "zu überlassen" im Sinne des Waffengesetzes ?
- Im Sinne des Gesetzes überläßt einen Gegenstand, der einem dritten, auch unautorisierten; eine Waffe zur freien Verfügung überlässt
- Im Sinne des Gesetzes überläßt einen Gegenstand, der einem Anderen die tatsächliche Gewalt über ihn einräumt.
- Im Sinne des Gesetzes überläßt einen Gegenstand, der einem Kind eine geladene Schusswaffe zum spielen mit nach draussen gibt
- Im Sinne des Gesetzes überläßt einen Gegenstand, der für jedermann zugägnlich in der Öffentlichkeit liegengelassen wird.
Was versteht man unter "Ausübung der tatsächlichen Gewalt" ?
- Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer die Möglichkeit hat, über diesen Gegenstand nach eigenem Willen zu verfügen.
- Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer sich im Besitz eines gültigen Personalausweises befindet.
- Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer mindestens einmal im Monat bei der zuständigen Polizeibehörde vorstellig wird.
- Die tatsächliche Gewalt über einen Gegenstand übt aus, wer midestens 18 Jahre alt ist, und ein aktuelles Polizeiführungszeugnis ohne Eintrage bei sich führt
Welche Kennzeichen trägt üblicherweise eine Schußwaffe ?
- • Name, Firma oder eingetragenes Warenzeichen eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
• die Bezeichnung der handelsüblichen Munition,
• eine fortlaufende Nummer,
• ein Beschußzeichen. - • Name, Firma oder eingetragenes Warenzeichen eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
• Die von den zuständigen Behörden eingebrachte Nummer des Personalausweises des Besitzers - • Name, Firma oder eingetragenes Warenzeichen eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
• Generell das Beschusszeichen F - • Name, Firma oder eingetragenes Warenzeichen eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
• Die Signatur des Schiesstandes des Eigners, weil die erworbene Waffe nur dort benutzt werden kann.
- • Name, Firma oder eingetragenes Warenzeichen eines Waffenherstellers oder -händlers, der im Geltungsbereich dieses Gesetzes eine gewerbliche Niederlassung hat,
Was bedeutet des Beschußzeichen ?
- Die Schußwaffe wurde auf Umweltverträglichkeit, und Ökologische unbedenklichkeit getestet.
- Die Schußwaffe wurde auf die Lautstärke des Mündungsknalls gestestet, um die Lärmbelästugung auf dem Schiessstand so gering wie möglich zu halten.
- Die Schußwaffe wurde auf Haltbarkeit, Handhabungssicherheit und Maßhaltigkeit behördlich geprüft.
- Die Schußwaffe wurde auf Design, Zielgenauigkeit und Gewicht geprüft.
Welche Kennzeichen müssen auf der Munition angebracht sein ?
- Auf der Hülse der Munition müssen Hersteller- oder Händlerzeichen und die Bezeichnung der Munition angebracht sein.
- Auf der Hülse der Munition müssen Vor- und Zuname des Eigners und Die aktuelle Telefonnummer anebracht sein.
- Auf der Hülse der Munition müssen Name und Adresse des Schützen angebracht sein.
- Auf der Hülse der Munition müssen die Nummer des Personalausweises und die Ruf nummer der zuständigen Polizeibehörde angebracht sein.
Welche Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit der Munition
angebracht sein ?- Auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen keine Kennzeichen angebracht sein.
Erst ab Verpackungseinheiten ab 100 Stück besteht seitens des Gesetzgebers eine Kennzeichungspflicht. - Auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen
• Die Servicenummer der Herstellers, damit der Schütze im Falle eines Munitionsversagens sofort eine Beschwerde einleiten kann - Auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen
• Gewicht, Länge und Durchmesser angegeben sein. - Auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen
• das Hersteller- oder Händlerzeichen,
• das Fertigungszeichen,
• die Bezeichnung der Munition,
• die Anzahl der in der Verpackungseinheit enthaltenen Patronen oder Kartuschen,
• das CIP-Prüfzeichen angebracht sein.
- Auf der kleinsten Verpackungseinheit müssen keine Kennzeichen angebracht sein.
Wann ist eine Schußwaffe erneut zum Beschuß vorzulegen ?
- Eine Schußwaffe ist amtlich erneut durch Beschuß zu prüfen, wenn ein wesentliches Teil ausgetauscht, verändert oder instand gesetzt worden ist.
- Eine Schußwaffe ist amtlich erneut durch Beschuß zu prüfen, wenn der Eigentümer die Waffe mit neuen Griffschalen versieht.
- Eine Schußwaffe ist amtlich erneut durch Beschuß zu prüfen, wenn die Waffe mit einer neuen Visierung versehen wird.
- Eine Schußwaffe ist amtlich erneut durch Beschuß zu prüfen, wenn der Schütze auf Wettbewerben eine verschlechterung der Trefferlage feststellt.
Welche zusätzlichen Angaben müssen auf Kartuschenmunition mit Reizstoffen
angebracht sein ?- Auf dem Hülsenboden muß die Kurzbezeichnung des in der Kartusche enthaltenem Reizstoffes angegeben werden. Ist diese Kennzeichnung auf dem Hülsenboden nicht möglich, ist folgende Farbkennzeichnung anzubringen:
• Grün = Munition mit CN,
• Weiß = Munition mit CS,
• Blau = sonstige Reizstoffmunition - Auf dem Hülsenboden muß die Kurzbezeichnung des in der Kartusche enthaltenem Reizstoffes angegeben werden. Ist diese Kennzeichnung auf dem Hülsenboden nicht möglich, ist folgende Farbkennzeichnung anzubringen:
• Blau = Munition mit CN,
• Gelb = Munition mit CS,
• Rot = sonstige Reizstoffmunition - Auf dem Hülsenboden muß die Kurzbezeichnung des in der Kartusche enthaltenem Reizstoffes angegeben werden. Ist diese Kennzeichnung auf dem Hülsenboden nicht möglich, ist folgende Farbkennzeichnung anzubringen:
• Rot = Munition mit CN,
• Blau = Munition mit CS,
• Gelb = sonstige Reizstoffmunition - Auf dem Hülsenboden muß die Kurzbezeichnung des in der Kartusche enthaltenem Reizstoffes angegeben werden. Ist diese Kennzeichnung auf dem Hülsenboden nicht möglich, ist folgende Farbkennzeichnung anzubringen:
• Gelb = Munition mit CN,
• Pink = Munition mit CS,
• Ohne Farbe = sonstige Reizstoffmunition
- Auf dem Hülsenboden muß die Kurzbezeichnung des in der Kartusche enthaltenem Reizstoffes angegeben werden. Ist diese Kennzeichnung auf dem Hülsenboden nicht möglich, ist folgende Farbkennzeichnung anzubringen:
Welche zusätzlichen Kennzeichen müssen auf der kleinsten Verpackungseinheit von
Schrotmunition angebracht sein ?- Der Durchmesser oder die Nummer der Schrote sowie die Länge der Hülse, sofern sie länger als 65 mm bei den Kalibern 12 und größer oder länger als 63,5 mm bei den Kalibern 24 und kleiner.
- Der Durchmesser oder die Nummer der Schrote sowie die Länge der Hülse, sofern sie länger als 65 mm bei den Kalibern 20 und größer oder länger als 63,5 mm bei den Kalibern 24 und kleiner.
- Der Durchmesser oder die Nummer der Schrote sowie die Länge der Hülse, sofern sie länger als 85 mm bei den Kalibern 20 und größer oder länger als 63,5 mm bei den Kalibern 24 und kleiner.
- Der Durchmesser oder die Nummer der Schrote sowie die Länge der Hülse, sofern sie länger als 65 mm bei den Kalibern 20 und größer oder länger als 63,5 mm bei den Kalibern 12 und kleiner.
Welche behördliche Erlaubnis ist im allgemeinen zum Erwerb einer Schußwaffe erforderlich ?
- Im allgemeinen bedarf der Erwerb einer Schußwaffe der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch eine Waffenbesitzkarte erteilt.
- Im allgemeinen bedarf der Erwerb einer Schußwaffe der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch einen Waffenschein erteilt.
- Im allgemeinen bedarf der Erwerb einer Schußwaffe der behördlichen Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch einen "kleinen Waffenschein" erteilt.
- Im allgemeinen bedarf der Erwerb einer Schußwaffe keiner behördlichen Erlaubnis.
Für den Erwerb welcher Schußwaffen bedarf es einer Waffenbesitzkarte ?
- Grundsätzlich für den Erwerb aller Schußwaffen, inklusive Spielzeugwaffen, Vorderlader mit Lunten- und Funkenzündung, zugelassene Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen, ferner die übrigen nach §§ 1 - 4 der 1.WaffV von der Erwerbserlaubnis befreiten Schußwaffen und Schußwaffenteile.
- Grundsätzlich für den Erwerb aller Schußwaffen, ausgenommen Spielzeugwaffen, jedoch Vorderlader mit Lunten- und Funkenzündung, zugelassene Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen, ferner die übrigen nach §§ 1 - 4 der 1.WaffV von der Erwerbserlaubnis befreiten Schußwaffen und Schußwaffenteile.
- Grundsätzlich für den Erwerb aller Schußwaffen, ausgenommen Spielzeugwaffen, Vorderlader mit Lunten- und Funkenzündung, zugelassene Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen, ferner die übrigen nach §§ 1 - 4 der 1.WaffV von der Erwerbserlaubnis befreiten Schußwaffen und Schußwaffenteile.
- Grundsätzlich für den Erwerb aller Schußwaffen, ist ein gültiger Personalausweis, oder eine Gültige Aufenthaltsgenehmigung ausreichend
Dürfen Schalldämpfer ohne Erlaubnis erworben werden ?
- Der Erwerb von Schalldämpfern bedarf der Erlaubnis, die durch die Waffenbesitzkarte erteilt wird.
- Ja.
- Nein.
- Schlldämpfer dürfen ohne behördliche Genehmiguing selber hergestellt und verwendet werden.
Was hat der Erwerber zu tun, wenn er eine Schußwaffe von einer Privatperson erworben hat ?
- Der Erwerber ist verpflichtet, seine Waffenbesitzkarte innerhalb eines Jahres der zuständigen Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels in die Waffenbesitzkarte vorzulegen.
- Der Erwerber ist verpflichtet, eine Kopie der Waffenbesitzkarte des Vorbesitzers mitzuführen
- Der Erwerber braucht nicht selber zu regeln. Alle notwendigen Schritte werden von der zuständigen Behörde des Heimatortes des jetzigen Eigners automatisch erledigt.
- Der Erwerber ist verpflichtet, seine Waffenbesitzkarte innerhalb zweier Wochen der zuständigen Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels in die Waffenbesitzkarte vorzulegen.
Was hat der Erwerber zu tun, wenn er eine Schußwaffe von einem Händler erworben hat?
- Er ist verpflichtet, den Erwerb sofort durch ein Telefonat der Erlaubnisbehörde mündlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte bei Bedarf vorzulegen.
- Er ist verpflichtet, den Erwerb binnen eines Jahres der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte vorzulegen.
- Er ist verpflichtet, den Erwerb binnen zweier Wochen der Erlaubnisbehörde schriftlich anzuzeigen und seine Waffenbesitzkarte vorzulegen.
- Es ist die Plicht des Händlers, für die notwendigen Eintragungen bei der Behörde zu sorgen.
Ist die Einfuhr von Schußwaffen und Munition aus einem fremden Wirtschaftsgebiet nach dem Waffengesetz erlaubnispflichtig ?
- Nein! Jedoch hat der Einführer erlaubnispflichtiger Schußwaffen seine Berechtigung zum Erwerb oder zur Ausübung der tatsächlichen Gewalt durch eine Waffenbesitzkarte, einen Jagdschein oder eine Munitionserwerbsberechtigung nachzuweisen.
- Ja! Der Einführer muss die entsprechenden Papiere vor Ort bei der zuständigen Behörde beantragen.
- Die Einfuhr von Schußwaffen und Munition aus einem fremden Wirtschaftsgebiet innerhalb der EU kann ohne irgendewelche entsprechenden Papiere vollzogen werden
- Jeder, der das 21 Lebensjahr vollendet hat, darf Schußwaffen und Munition aus einem fremden Wirtschaftsgebien mit in die EU bringen.
Was hat derjenige, der eine Schußwaffe auf einer Waffenbesitzkarte eingeführt hat,
nach erfolgter Einfuhr zu veranlassen ?- Er hat die Waffenbesitzkarte innerhalb eines Monats der zuständigen Erlaubnisbehörde zur Eintragung des Erwerbs der eingeführten Schußwaffe vorzulegen.
- Er hat die Waffenbesitzkarte innerhalb eines Jahres der zuständigen Erlaubnisbehörde zur Eintragung des Erwerbs der eingeführten Schußwaffe vorzulegen.
- Er braucht nichts weiter zu veranlassen, da ein gültiger Personalauswein als Legitimation ausreichend ist.
- Nichts!
Was haben Personen zu tun, die mit Schußwaffen in die Bundesrepublik Deutschland
einreisen ?- Diese Schußwaffen sind der Grenzdienststelle bei der Einreise und ggf. auch bei der Wiederausreise anzugeben.
- Auf Verlangen sind die Schußwaffen diesen Stellen vorzuführen.
- Diese Schußwaffen sind der Grenzdienststelle bei der Einreise und ggf. auch bei der Wiederausreise anzugeben. Auf Verlangen sind die Schußwaffen diesen Stellen vorzuführen.
- Es ist ausreichend, wenn sich diese Personen bei der Einreist durch einen gültigen Personalausweis legitimieren können.
Wer braucht bei der Einfuhr von Schußwaffen die Erwerbsberechtigung nicht
nachzuweisen ?- 1.Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik haben und die
nicht mehr als zwei Langwaffen und Munition durch das Bundesgebiet transportieren wollen. - 2.Mitglieder von Schießsportverbänden für Schußwaffen und Munition, die sie für die Teilnahme an internationalen Schießsportveranstaltungen benötigen.
- 3. Jeder, der das 21 Lebensjahr vollendet hat und deutscher Staatsbürger ist.
- 1.Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik haben und die
nicht mehr als zwei Langwaffen und Munition durch das Bundesgebiet transportieren wollen,
2.Schußwaffen und Munition lediglich zu Sammlerveranstaltungen in das Bundesgebiet verbringen wollen,
2.Mitglieder von Schießsportverbänden für Schußwaffen und Munition, die sie für die Teilnahme an internationalen Schießsportveranstaltungen benötigen
- 1.Personen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt nicht in der Bundesrepublik haben und die
Wie ist der Nachweis der Erwerbs- und Besitzberechtigung zu erbringen ?
- Der Nachweis ist
• für Schußwaffen durch die Waffenbesitzkarte,
• für Jagdwaffen durch den Jagdschein
zu erbringen - Der Nachweis ist
• für Schußwaffen durch die Waffenbesitzkarte,
• für Jagdwaffen durch den Jagdschein,
• für Munition durch die Waffenbesitzkarte mit einem entsprechenden Berechtigungsvermerk oder durch den Jagdschein oder durch den Munitionserwerbsschein
zu erbringen. - • für Munition durch die Waffenbesitzkarte mit einem entsprechenden Berechtigungsvermerk oder durch den Jagdschein oder durch den Munitionserwerbsschein
zu erbringen. - Der Personalausweis ist für alle Gegebenheiten (Waffen, Munition) als Besituberechtigung vollkomen ausreichend.
- Der Nachweis ist
Wem dürfen erlaubnispflichtige Schußwaffen überlassen werden ?
- Solche Schußwaffen dürfen nur Vollährigen überlassen werden.
- Solche Schußwaffen dürfen nur innerhalb der eigenen Familie und in einem befriedeten Umfeld überlassen werden.
- Solche Schußwaffen dürfen niemandem überlassen werden.
- Solche Schußwaffen dürfen nur:
• an Berechtigte (Waffenbesitzkarteninhaber, Jagdscheininhaber soweit es sich um Waffen handelt, die länger als 60 cm sind, ausgenommen Selbstladewaffen, deren Magazin mehr als zwei Patronen aufnehmen kann),
• an konzessionierte Waffenhändler,
• einem Büchsenmacher zum Zweck der Instandsetzung,
einer Person zur sicheren Aufbewahrung sowie zum gewerbsmäßigen oder nichtgewerbsmäßigen Befördern zu einem Berechtigten
überlassen werden.
Darf eine Schußwaffe ohne Beschußzeichen einem anderen überlassen werden ?
- Nein! Schußwaffen dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschußzeichen tragen, ausgenommen Schußwaffen, die vor dem 01. Januar 1891 hergestellt wurden, oder für die von einem Beschußamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, daß der Beschuß der Waffe nicht durchgeführt werden kann.
- Nein! Schußwaffen dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschußzeichen tragen, ausgenommen Schußwaffen, die vor dem 01. Januar 1991 hergestellt wurden, oder für die von einem Beschußamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, daß der Beschuß der Waffe nicht durchgeführt werden kann.
- Nein! Schußwaffen dürfen anderen nur überlassen oder zum Schießen nur verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschußzeichen tragen, ausgenommen Schußwaffen, die vor dem 01. Januar 1891 hergestellt wurden.
- Nein! Wenn von einem Beschußamt eine Bescheinigung darüber ausgestellt wurde, daß der Beschuß der Waffe nicht durchgeführt werden kann.
Was ist zu veranlassen, wenn eine jemand (Privatperson) einem anderen Berechtigten
eine Schußwaffe überläßt ?- Bei dieser Art des Überlassens sind der Erwerber und der Überlasser verpflichtet, ihre Waffenbesitzkarten innerhalb von zwei Tagen der Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels und der sonstigen vorgeschriebenen Angaben vorzulegen.
- Bei dieser Art des Überlassens sind der Erwerber und der Überlasser verpflichtet, ihre Waffenbesitzkarten innerhalb von zwei Jahren der Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels und der sonstigen vorgeschriebenen Angaben vorzulegen.
- Bei dieser Art des Überlassens sind der Erwerber und der Überlasser verpflichtet, ihre Waffenbesitzkarten innerhalb von zwei Wochen der Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels vorzulegen.
- Bei dieser Art des Überlassens sind der Erwerber und der Überlasser verpflichtet, ihre Waffenbesitzkarten innerhalb von zwei Wochen der Behörde zur Eintragung des Besitzwechsels und der sonstigen vorgeschriebenen Angaben vorzulegen.
Welche Anzeigepflicht hat der Waffenbesitzer bei der Überlassung von erlaubnispflichtigen Handfeuerwaffen an einen Erwerber im Ausland oder bei der Versendung in das Ausland zu beachten ?
- Wer erlaubnispflichtige Handfeuerwaffen oder wesentliche Teile solcher Waffen jemanden überläßt, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat des Europäischen Übereinkommens vom 28. Juni 1988 über die Waffenkontrolle hat oder sie dorthin versendet, hat dies unverzüglich dem Bundeskriminalamt schriftlich anzuzeigen.
- Wer erlaubnispflichtige Handfeuerwaffen oder wesentliche Teile solcher Waffen jemanden überläßt, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat des Europäischen Übereinkommens vom 28. Juni 1978 über die Waffenkontrolle hat oder sie dorthin versendet, hat dies innerhalb von drei Monaten dem Bundeskriminalamt schriftlich anzuzeigen.
- Wer erlaubnispflichtige Handfeuerwaffen oder wesentliche Teile solcher Waffen jemanden überläßt, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat des Europäischen Übereinkommens vom 28. Juni 1978 über die Waffenkontrolle hat oder sie dorthin versendet, hat dies unverzüglich dem Bundeskriminalamt schriftlich anzuzeigen.
- Wer erlaubnispflichtige Handfeuerwaffen jemanden überläßt, der seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedstaat des Europäischen Übereinkommens vom 28. Juni 1978 über die Waffenkontrolle hat oder sie dorthin versendet, hat dies unverzüglich dem Bundeskriminalamt schriftlich anzuzeigen.
Welche Staaten sind derzeit Mitglied des Europäischen Übereinkommens vom 28.Juni 1978 ?
- Bundesrepublik Deutschland, Island, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden, Zypern.
- Schweiz, Belgien, Niederlande, Bundesrepublik Deutschland
- Bundesrepublik Deutschland, Finnland, Polen, Zypern
- Bundesrepublik Deutschland, Dänemark, Niederlande, Vatikan
Dürfen Schußwaffen und Munition auf einer Schießstätte zum Schießen ohne Erlaubnis anderen überlassen werden ?
- Ja, aber Waffen nur zum vorübergehenden Gebrauch auf der Schießstätte und Munition zum sofortigen Verbrauch auf der Schießstätte.
- Ja, aber Waffen nur zum vorübergehenden Gebrauch auf der Schießstätte.
Die Munition zum Verbrauch auf der Schießstätte darf auch bei nichtverschiessen mit nach Hause genommen werden. - Ja, aber Waffen nur zum vorübergehenden Gebrauch auf der Schießstätte.
- Nein! Waffen dürfen auch auf Schießständen unter keinen Umständen an nicht autorisierte Personen überlassen werden.
Welche Teile herkömmlicher Schußwaffen dürfen einzeln nur mit einer Waffenbesitzkarte erworben werden ?
- • Der Lauf,
• das Patronen- oder Kartuschenlager,
• bei Kurzwaffen das Griffstück oder das Waffenteil, das zur Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt ist, von Waffen, die selbst der Erlaubnispflicht unterliegen. - • Der Lauf,
• der Verschluß,
• das Patronen- oder Kartuschenlager,
• bei Kurzwaffen das Griffstück oder das Waffenteil, das zur Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt ist, von Waffen, die selbst der Erlaubnispflicht unterliegen. - • Der Lauf,
• der Verschluß,
• das Patronen- oder Kartuschenlager,
• bei Kurzwaffen das Griffstück oder das Waffenteil, das zur Aufnahme des Magazins bestimmt ist, von Waffen, die selbst der Erlaubnispflicht unterliegen. - • Der Lauf,
• der Verschluß,
• bei Kurzwaffen das Griffstück oder das Waffenteil, das zur Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt ist, von Waffen, die selbst der Erlaubnispflicht unterliegen.
- • Der Lauf,
Dürfen Sie als Finder eine Schußwaffe an sich nehmen?
Was haben Sie zu veranlassen?- Sie dürfen die Waffe an sich nehmen und behalten.
- Sie dürfen die Waffe an sich nehmen. Die Waffe ist unverzüglich der für die Entgegennahme der Fundanzeige zuständigen Stelle abzuliefern.
- Sie dürfen die Waffe an sich nehmen. Die Waffe ist unverzüglich dem Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten abzuliefern.
- Sie dürfen die Waffe an sich nehmen. Die Waffe ist unverzüglich dem Verlierer, Eigentümer oder sonstigen Empfangsberechtigten oder der für die Entgegennahme der Fundanzeige zuständigen Stelle abzuliefern.
Welche behördliche Erlaubnis ist im allgemeinen zum Erwerb von Munition erforderlich?
- Im allgemeinen ist für den Erwerb von Munition ein Munitionserwerbsschein erforderlich.
- Im allgemeinen ist für den Erwerb von Munition eine rote Waffenbesitzkarte erforderlich.
- Im allgemeinen ist für den Erwerb von Munition eine gelbe Waffenbesitzkarte erforderlich.
- Im allgemeinen ist für den Erwerb von Munition kein Erwerbsschein erforderlich.
Welche Erlaubnisse berechtigen außerdem zum Erwerb von Munition?
- •Waffenbesitzkarten für die Waffen, für die in der Waffenbesitzkarte eine Munitionerwerbsbescheinigung eingetragen ist.
- •Jagdscheine für den Erwerb von Munition für Langwaffen,
•Waffenbesitzkarten für die Waffen, für die in der Waffenbesitzkarte eine Munitionerwerbsbescheinigung eingetragen ist. - •Jagdscheine für den Erwerb von Munition für Langwaffen.
- •Jagdscheine für den Erwerb von Munition für Langwaffen,
•Waffenbesitzkarten für die Waffen, für die in der Waffenbesitzkarte keine Munitionerwerbsbescheinigung eingetragen ist.
Wo kann Munition frei erworben werden?
- Beim Nachbarn.
- Bei einem autorisierten Waffenhändler.
- Von jemandem, der Berechtigt ist die tasächliche Gewalt über eine Waffe auszuüben.
- Zum sofortigen Verbrauch auf dem Schießstand .
Woran ist erkennbar, daß die Munition zugelassen ist?
- An dem auf der kleinsten Verpackungseinheit aufgebrachten WBK-Prüfzeichen, dieses Zeichen besteht aus dem Beschußzeichen des jeweiligen Beschußamtes in Form einer Patrone, sofern die Munition von einem Beschußamt der Bundesrepublik Deutschland zugelassen worden ist.
- An dem auf der kleinsten Verpackungseinheit aufgebrachten CIP-Prüfzeichen, dieses Zeichen besteht aus dem Beschußzeichen des jeweiligen Beschußamtes in Form einer Patrone, sofern die Munition von einem Beschußamt der Bundesrepublik Deutschland zugelassen worden ist.
- An dem auf der größten Verpackungseinheit aufgebrachten CIP-Prüfzeichen, dieses Zeichen besteht aus dem Beschußzeichen des jeweiligen Beschußamtes in Form einer Patrone, sofern die Munition von einem Beschußamt der Bundesrepublik Deutschland zugelassen worden ist.
- An dem auf der kleinsten Verpackungseinheit aufgebrachten CIP-Prüfzeichen, dieses Zeichen besteht aus dem Beschußzeichen des jeweiligen Beschußamtes in Form einer Waffe, sofern die Munition von einem Beschußamt der Bundesrepublik Deutschland zugelassen worden ist.
In welcher Verpackungsform darf Munition nur abgegeben werden?
- Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden. (Ausnahme: Überlassen an berechtigte Munitionssammler)
- Munition darf gewerbsmäßig nur in verschlossenen Packungen überlassen werden. (Ausnahme: Überlassen an berechtigte Munitionssammler)
- Munition darf gewerbsmäßig in einzelnen Stückzahlen überlassen werden. (Ausnahme: Überlassen an berechtigte Munitionssammler)
- Munition darf gewerbsmäßig nur in geöffneten Packungen überlassen werden. (Ausnahme: Überlassen an berechtigte Munitionssammler)
Welche Signalpistolen können erlaubnisfrei erworben werden?
- Signalwaffen, die das Zulassungszeichen der PTB tragen.
- Alle!
- Keine!
- Signalwaffen, die das Zulassungszeichen der WBK tragen.
Wie sieht das Zulassungszeichen aus?
- Zulassungszeichen für Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 23 des Gesetzes
- Zulassungszeichen für Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 22 des Gesetzes
- Zulassungszeichen für Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen nach § 12 des Gesetzes
- Es hat die Form einer Banane!
Welche Signalwaffen erhalten dieses Zulassungszeichen der PTB?
- Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 22 mm Durchmesser. Zum Erwerb von Signalwaffen mit größerem Patronen- oder Kartuschenlager bedarf es der Waffenbesitzkarte.
- Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 12 mm Durchmesser. Zum Erwerb von Signalwaffen mit kleinerem Patronen- oder Kartuschenlager bedarf es der Waffenbesitzkarte.
- Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 12 mm Durchmesser. Zum Erwerb von Signalwaffen mit größerem Patronen- oder Kartuschenlager bedarf es eines Waffenscheins
- Signalwaffen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis zu 12 mm Durchmesser. Zum Erwerb von Signalwaffen mit größerem Patronen- oder Kartuschenlager bedarf es der Waffenbesitzkarte.
Dürfen Geschosse mit pyrotechnischer Wirkung ohne Erlaubnis erworben werden?
- Nur dann, wenn das Geschoß mit der Klassenbezeichnung PM 2 gekennzeichnet ist.
- Nur dann, wenn das Geschoß mit der Klassenbezeichnung PM I gekennzeichnet ist.
- Nur dann, wenn das Geschoß mit der Klassenbezeichnung WBK gekennzeichnet ist.
- Nur dann, wenn das Geschoß mit der Klassenbezeichnung AOK gekennzeichnet ist.
Welche zusätzlichen Angaben müssen auf pyrotechnischer Munition angebracht sein?
- Auf pyrotechnischer Munition der Klasse PM II ist das Herstellungsjahr anzugeben. Ist bei pyrotechnischer Munitionbeider Klassen eine Kennzeichnung auf der Hülse nicht möglich, genügt die Kennzeichnung der kleinsten Verpackungseinheit; außerdem Kennzeichnung mit dem Bruttogewicht.
- Auf pyrotechnischer Munition der Klasse PM II ist das Herstellungsjahr und die Verbrauchsdauer anzugeben. Ist bei pyrotechnischer Munitionbeider Klassen eine Kennzeichnung auf der Hülse nicht möglich, genügt die Kennzeichnung der kleinsten Verpackungseinheit; außerdem Kennzeichnung mit dem Bruttogewicht.
- Auf pyrotechnischer Munition der Klasse PM II ist das Herstellungsjahr und die Verbrauchsdauer anzugeben. Ist bei pyrotechnischer Munitionbeider Klassen eine Kennzeichnung auf der Hülse nicht möglich, genügt die Kennzeichnung der kleinsten Verpackungseinheit.
- Auf pyrotechnischer Munition der Klasse PM II muß nichts angegeben werden
Wer benötigt in der Regel einen Waffenschein?
- Eines Waffenscheines bedarf, wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums eine Schußwaffe führt.
- Eines Waffenscheines bedarf, wer außerhalb seines befriedeten Besitztums eine Schußwaffe führt.
- Eines Waffenscheines bedarf, wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums eine Langwaffe führt.
- Eines Waffenscheines bedarf, wer außerhalb seiner Wohnung, Geschäftsräume oder seines befriedeten Besitztums eine Kurzwaffe führt.
Wie ist eine Schußwaffe von der Wohnung zur Schießstätte zu transportieren, wenn der Inhaber der Schußwaffe keinen Waffenschein hat?
- Bei dem Transport darf die Schußwaffe schußbereit und nicht zugriffsbereit sein.
- Bei dem Transport darf die Schußwaffe nicht schußbereit aber zugriffsbereit sein.
- Bei dem Transport darf die Schußwaffe offen und geladen geführt werden
- Bei dem Transport darf die Schußwaffe nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit sein.
Unter welchen Voraussetzungen darf man in einem fremden Besitztum eine Schußwaffe ohne Waffenschein bei sich haben?
- Gar nicht! Man darf ohne Waffenschein keine Waffe bei sich tragen
- Unter der Voraussetzung, daß der über das Besitztum Verfügungsberechtigte dem zugestimmt hat.
- Der über das Besitztum Verfügungsberechtigte braucht dem tragen einer Waffe nicht zuzustimmen.
- Man kann seine Waffe immer und überall mit hinnehmen, sofern man sich im Besitz einer gültigen Waffenbesitzkarte befindet
Bedarf es zum "Bei-sich-haben" einer Schußwaffe im unverschlossenen Handschuhfach oder einer schußbereiten Waffe im verschlossenen Handschuhfach eines Kraftwagens eines Waffenscheines?
- Nein, der Personalausweis reicht!
- Weiß nicht.
- Nein.
- Ja!
Wann ist eine Waffe schußbereit?
- Wenn sie geladen ist, d.h. Munition oder Geschosse in Trommel, Magazin oder Patronenlager sind.
- Wenn sie nicht geladen ist, d.h. Trommel, Magazin oder Patronenlager leer sind, auch wenn die Waffe nicht gespannt oder wenn sie gesichert ist.
- Wenn sie geladen ist, d.h. Munition oder Geschosse in Trommel, Magazin oder Patronenlager sind, auch wenn die Waffe nicht gespannt oder wenn sie gesichert ist.
- Eine Waffe ist immer schussbereit!
Wann ist eine Waffe zugriffsbereit?
- Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag gebracht werden kann. Nicht zugriffsbereit ist z.B. eine in den Hosengürtel gesteckte Waffe.
- Wenn sie mit mehr als einem Dutzend Griffen in Anschlag gebracht werden kann. Nicht zugriffsbereit ist z.B. eine in einem Futteral untergebrachte Waffe.
- Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag gebracht werden kann. Nicht zugriffsbereit ist z.B. eine in der Jackentasche untergebrachte Waffe.
- Wenn sie mit wenigen Griffen in Anschlag gebracht werden kann. Nicht zugriffsbereit ist z.B. eine in einem Futteral untergebrachte Waffe.
Darf eine Waffe von einem anderen als dem Berechtigten zum Büchsenmacher transportiert werden?
- Ja, in diesem Fall wird die Schußwaffe von einem Berechtigten zu einem anderen Berechtigten nicht gewerbsmäßig befördert.
- Ja, in diesem Fall wird die Schußwaffe von einem Berechtigten zu einem anderen Berechtigten gewerbsmäßig befördert.
- Nein, in diesem Fall wird die Schußwaffe von einem Berechtigten zu einem anderen Berechtigten nicht gewerbsmäßig befördert.
- Waffen dürfen niemals von unberechtigten irgendwohin befördert werden!
Darf der Berechtigte einem anderen eine Langwaffe zum Schießen auf einem Schießstand überlassen?
- Ja, wenn der andere die Waffe einem Berechtigten (Schießleiter) auf der Schießstätte zunächst übergibt.
- Nein! Schusswaffen dürfen keinem anderen überlassen werden.
- Ja! Wenn auf dem Schiesstand keiner so genau hinsieht.
- Ja, wenn der andere die Waffe einem Berechtigten (Schießleiter) auf der Schießstätte zunächst übergibt.
Jedoch darf auf keinen Fall Munition ausgehändigt werden!
Welche Legitimationspapiere sind beim Führen einer Schußwaffe mitzuführen?
- Personalausweis, Paß, Jagdschein oder Dienstausweis und die Waffenbesitzkarte.
- Personalausweis, Paß, Jagdschein oder Dienstausweis und die Waffenbesitzkarte, erforderlichenfalls der Waffenschein.
- Jagdschein oder Dienstausweis und die Waffenbesitzkarte, erforderlichenfalls der Waffenschein.
- Personalausweis, Paß.
Dürfen die Teilnehmer an öffentlichen Veranstaltungen, insbesondere an Volksfesten und öffentlichen Vergnügungen, Schußwaffen mit sich führen?
- Bei derartigen Veranstaltungen durfen grundsätzlich Waffen mitgeführt werden. Der Waffenschein berechtigt dazu.
- Bei derartigen Veranstaltungen durfen grundsätzlich keine Waffen mitgeführt werden. Weder Schuß- noch Hieb- oder Stoßwaffen (Säbel oder Spieß). Ausnahmen können von der Behörde erlaubt werden. Der Waffenschein ersetzt solche Erlaubnis.
- Bei derartigen Veranstaltungen durfen grundsätzlich keine Waffen mitgeführt werden. Weder Schuß- noch Hieb- oder Stoßwaffen (Säbel oder Spieß). Ausnahmen können von der Behörde nicht erlaubt werden. Der Waffenschein ersetzt solche Erlaubnis nicht.
- Bei derartigen Veranstaltungen durfen grundsätzlich keine Waffen mitgeführt werden. Weder Schuß- noch Hieb- oder Stoßwaffen (Säbel oder Spieß). Ausnahmen können von der Behörde erlaubt werden. Der Waffenschein ersetzt solche Erlaubnis nicht.
Was ist Notwehr?
- Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von einem anderen abzuwenden
- Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
- Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche nicht erforderlich ist, um einen gegenwärtigen, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
- Notwehr ist diejenige Verteidigung, welche erforderlich ist, um einen geplanten, rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden
Was ist ein "gegenwärtiger rechtswidriger Angriff"?
- Jede mittelbar bevorstehende, gerade stattfindende oder fortdauernde Verletzung eines Rechtsgutes.
- Jede geplante, gerade stattfindende oder beendete Verletzung eines Rechtsgutes.
- Jede Verletzung eines Rechtsgutes.
- Jede unmittelbar bevorstehende, gerade stattfindende oder fortdauernde Verletzung eines Rechtsgutes.
Wie lange besteht die Notwehrsituation fort?
- Solange man noch Munition hat
- Bis der Angriff beendet ist.
- Solange der Angriff dauert.
- Solange ich mich unsicher fühle
Muß der Schußwaffengebrauch in den Notwehrfällen unterbleiben, in denen der Angegriffene den Angriff auf andere Weise abwehren kann?
- Ja!
- Nein!
- Weiß nicht!
- Lieber weglaufen!
Muß im Notwehrfall vor dem Gebrauch der Schußwaffe der Angreifer gewarnt werden.
- Soweit es die Umstände erlauben, soll vor dem Schußwaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuß oder auf andere Weise gewarnt werden.
- Nein!.
- Soweit es die Umstände erlauben, soll vor dem Schußwaffengebrauch durch Zuruf, mindestens drei Warnschüsse oder auf andere Weise gewarnt werden.
- Es muß vor dem Schußwaffengebrauch durch Zuruf, Warnschuß oder auf andere Weise gewarnt werden.
Ist in Notwehrfällen, bei denen von der Waffe Gebrauch gemacht werden darf, die Abgabe eines "Todesschusses" möglich?
- Den Angreifers zu töten soll vermieden werden; besonders, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet.
- Den Angreifers zu töten soll vermieden werden; auch, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet.
- Den Angreifers zu töten soll vermieden werden; auch, wenn sich der Angriff gegen das Leben richtet.
- Den Angreifers zu töten nuß nicht vermieden werden; besonders, wenn sich der Angriff nicht gegen das Leben richtet.
Besteht die Notwehrsituation auch bei der Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände?
- Nein! Bei Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist der Schußwaffengebrauch keine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung.
- Ja! Bei Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist der Schußwaffengebrauch eine durch Notwehr gebotene Verteidigungshandlung.
- Bei Gefahr des Verlustes geringwertiger Gegenstände ist der Schußwaffengebrauch eine gebotene Verteidigungshandlung.
- Weiss nicht!
Ist der Schußwaffengebrauch als Notwehr gegenüber Kindern zulässig?
- Gegenüber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schußwaffe zu verzichten.
- Gegenüber Kindern ist es in aller Regel zumutbar, auf Abwehr mit der Schußwaffe nicht zu verzichten.
- Kinder sind in Notwehrsituationen als Erwachsene zu behandeln.
- Gegenüber Kindern ist es immer zumutbar, auf Abwehr mit der Schußwaffe zu verzichten.
Ist Schußwaffengebrauch als Notwehr erforderlich, wenn der Angegriffene dem Angriff ausweichen kann?
- In den Fällen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schußwaffengebrauch als Notwehr geboten.
- In den Fällen, in denen der Angegriffene ohne Preisgabe wesentlicher eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schußwaffengebrauch als Notwehr nicht geboten.
- In den Fällen, in denen der Angegriffene durch Preisgabe wesentlicher eigener Interessen dem Angriff ausweichen kann, ist der Schußwaffengebrauch als Notwehr nicht geboten.
- In den Fällen, ist der Schußwaffengebrauch als Notwehr immer geboten.
Ist Signalpistolen zu führen erlaubnispflichtig?
- Signalpistolen zu führen ist nicht erlaubnispflichtig, wenn ihre Bauart nach § 20 Abs. 2 WaffG zugelassen ist und sie das vorgeschriebeneZulassungszeichen tragen, also Signalpistolen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12 mm Durchmesser. Pistolen mit größerem Patronen-oder Kartuschenlager bedürfen zum Führen eines Waffenscheines.
- Signalpistolen zu führen ist nicht erlaubnispflichtig, wenn ihre Bauart nach § 22 Abs. 2 WaffG zugelassen ist und sie das vorgeschriebeneZulassungszeichen tragen, also Signalpistolen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 25 mm Durchmesser. Pistolen mit größerem Patronen-oder Kartuschenlager bedürfen zum Führen eines Waffenscheines.
- Signalpistolen zu führen ist erlaubnispflichtig, wenn ihre Bauart nach § 22 Abs. 2 WaffG zugelassen ist und sie das vorgeschriebeneZulassungszeichen tragen, also Signalpistolen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12 mm Durchmesser. Pistolen mit größerem Patronen-oder Kartuschenlager bedürfen zum Führen eines Waffenscheines.
- Signalpistolen zu führen ist nicht erlaubnispflichtig, wenn ihre Bauart nach § 22 Abs. 2 WaffG zugelassen ist und sie das vorgeschriebeneZulassungszeichen tragen, also Signalpistolen mit einem Patronen- oder Kartuschenlager bis 12 mm Durchmesser. Pistolen mit größerem Patronen-oder Kartuschenlager bedürfen zum Führen eines Waffenscheines.
Bedarf es zum Schießen einer besonderen Erlaubnis?
- Ja! Zum Schießen außerhalb von Schießstätten bedarf es grundsätzlich einer Erlaubnis.
- Nein! Zum Schießen außerhalb von Schießstätten bedarf es grundsätzlich keiner Erlaubnis.
- Durch eine Waffenbesitzkarte ist der Eigner autorisiert zu schiessen, wo er will, solange keine Gefahr für anderes Leib und Leben besteht.
- Durch einen Waffenschein ist der Eigner autorisiert zu schiessen, wo er will, solange keine Gefahr für anderes Leib und Leben besteht.
Welche Papiere muß der Inhaber einer Erlaubnis zum Schießen mit sich führen?
- Schießerlaubnis, Waffenbesitzkarte, Personalausweis oder Paß.
- Er braucht keine Unterlagen mit sich zu führen.
- Personalausweis oder Paß.
- Schießerlaubnis, Waffenbesitzkarte
Mit welchen Schußwaffen darf im befriedeten Besitztum ohne Schießerlaubnis geschossen werden?
- • wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 7,5 Joule beträgt, oder
• wenn deren Bauart nach § 21 Abs. 1 oder 2 zugelassen ist (z.B. 4mm Waffen), oder
• aus denen nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9 mm verschossen werden können,
wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können. - • wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 9,5 Joule beträgt, oder
• wenn deren Bauart nach § 21 Abs. 1 oder 2 zugelassen ist (z.B. 4mm Waffen), oder
• aus denen nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 9 mm verschossen werden können,
wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können. - • wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 7,5 Joule beträgt, oder
• wenn deren Bauart nach § 21 Abs. 1 oder 2 zugelassen ist (z.B. 4mm Waffen), oder
• aus denen nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 12 mm verschossen werden können,
wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können. - • wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 7,5 Joule beträgt, oder
• wenn deren Bauart nach § 21 Abs. 1 oder 2 zugelassen ist (z.B. 9mm Waffen), oder
• aus denen nur Randfeuerschrotpatronen mit einem Durchmesser bis 12 mm verschossen werden können,
wenn die Geschosse das befriedete Besitztum nicht verlassen können.
- • wenn die Bewegungsenergie der Geschosse nicht mehr als 7,5 Joule beträgt, oder
Dürfen Schußwaffen auch von anderen als Waffenherstellern und Büchsenmachern verändert werden?
- Ja, von jedem der das nötige technische Geschick dazu mitbringt.
- Ja, aber nur von Personen, die dazu eine Erlaubnis besitzen.
- Ja, es dürfen nur Dinge an der Waffe verändert werden, die sich auf das Aussehen derselben beziehen (Griffschalen, Gravuren etc.)
- Nein, an Schusswaffen darf grundsätzlich nichts geändert werden, sie müssen so benutzt werden, wie sie aud der Fabrikation kommen (Out of the Box)
Welche Änderungen sind erlaubnispflichtig?
- Eine erlaubnispflichtige Änderung liegt vor, wenn die Schußwaffe verlängert, in der Schußfolge verändert oder so geändert wird, daß andere Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können oder wenn wesentliche Teile - ausgenommen Austausch- oder Einsteckläufe - ausgewechselt werden.
- Eine erlaubnispflichtige Änderung liegt vor, wenn die Schußwaffe verkürzt, in der Schußfolge verändert oder so geändert wird, daß andere Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können oder wenn wesentliche Teile ausgewechselt werden.
- Eine erlaubnispflichtige Änderung liegt vor, wenn die Schußwaffe verkürzt, in der Schußfolge verändert oder so geändert wird, daß keine Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können oder wenn wesentliche Teile - ausgenommen Austausch- oder Einsteckläufe - ausgewechselt werden.
- Eine erlaubnispflichtige Änderung liegt vor, wenn die Schußwaffe verkürzt, in der Schußfolge verändert oder so geändert wird, daß andere Munition oder andere Geschosse aus ihr verschossen werden können oder wenn wesentliche Teile - ausgenommen Austausch- oder Einsteckläufe - ausgewechselt werden.
Welche Änderungen sind nicht erlaubnispflichtig?
- Nicht erlaubnispflichtig sind geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung.
- Nicht erlaubnispflichtig sind geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung, Änderungen des Kalibers
- Erlaubnispflichtig sind geringfügige Änderungen, insbesondere am Schaft oder an der Zieleinrichtung.
- Alle Änderungen sind grundsätzlich Erlaubnispflichtig
Ist das Selbst- oder Wiederladen von Hülsen erlaubt ?
- Ja, Munition kann von jedem ohne Bedenken wiedergeladenwerden
- Nein, Munition ist grundsätzlich ein Wegwerfartikel und darf nicht wiedergeladen werden.
- Ja, aber für den Erwerb des Pulvers ist eine Erlaubnis nach dem Sprengstoffrecht erforderlich.
- Ja, aber nur Kleinklaiber (22 Lfb)
Was ist bei der Waffen- und Munitionsaufbewahrung zu beachten?
- Schußwaffen und Munition sind gegen Abhandenkommen und Diebstahl zu sichern. Kurzwaffen sind, auch wenn sie sich in einer ordnungsgemäß verschlossenen Wohnung befinden, noch besonders einzuschließen. Langwaffen sind nicht besonders zu sichern
- Waffen können ohne besondere Sicherheitvorkehrung aufbewahrt werden.
- Waffen, gleich welcher Art dürfen nicht in private Räumlichkeiten untergebracht werden, dafür sind die Möglichkeiten im örtlichen Schiesssportverein zu nutzen.
- Schußwaffen und Munition sind gegen Abhandenkommen und Diebstahl zuverlässig zu sichern. Kurzwaffen sind, auch wenn sie sich in einer ordnungsgemäß verschlossenen Wohnung befinden, noch besonders einzuschließen. Langwaffen sind, soweit sie nicht besonders eingeschlossen werden, durch Anschließen oder gleichwertige Maßnahmen gegen unbefugten Zugriff zu sichern.
Was können Sie tun, wenn eine zuverlässige Sicherung bei längerer Abwesenheit oder aus sonst einem Grunde nicht möglich ist?
- Die Gegenstände können ohne besondere Erlaubnis vorübergehend einem Dritten in sichere Verwahrung gegeben werden.
- Die Waffen zum entsprechenden Zielort mitnehmen.
- Sie dürfen ihre Waffen niemals ohne Aufsicht lassen.
- Sie haben umgehend für eine zuverlässige Sicherung zu sorgen, ungachtet der Kosten, die dadurch entstehen.
Was ist zu tun, wenn Erlaubnisurkunden abhanden kommen?
- Kommen jemandem Erlaubnisurkunden abhanden, so hat er das binnen eines Monats, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Kommen jemandem Erlaubnisurkunden abhanden, so hat er das binnen einer Woche, nachdem er davon Kenntnis erlangt hat, der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Kommen jemandem Erlaubnisurkunden abhanden, so hat er das binnen eines Tages, der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Kommen jemandem Erlaubnisurkunden abhanden, so muß er das nicht der zuständigen Behörde anzeigen, da seine Datem im Zentralregister gespeichert sind.
Was ist zu tun, wenn Waffen oder Munition abhanden kommen?
- Das Abhandenkommen ist innerhalb einer Woche seit Kenntniserlangung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Die abhandengekommenen Waffeen oder Munition sind in gleicher Ausführung neu zu besorgen.
- Das Abhandenkommen ist innerhalb eines Monats seit Kenntniserlangung bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.
- Weiß nicht?
Sind Sie in Bezug auf Ihre Waffen zur Auskunft gegenüber der Behörde verpflichtet?
- Nein! Wer eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz erhalten hat oder sonst die tatsächliche Gewalt über Schußwaffen ausübt, braucht der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte nicht zu erteilen.
- Ja! Wer eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz erhalten hat oder sonst die tatsächliche Gewalt über Schußwaffen ausübt, hat der zuständigen Behörde die für die Durchführung des Gesetzes erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
- Nein! Ohne richterliche Anordnung ist der Waffeninhaber zu keiner Auskunft verpflichtet.
- Ja! Wer eine Erlaubnis nach dem Waffengesetz erhalten hat oder sonst die tatsächliche Gewalt über Schußwaffen ausübt, hat jedem Bürger der Bundesrepublik Deutschland die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.
Kann die Behörde verlangen, daß ihr Schußwaffen, Munition oder Erlaubnisscheine zur Prüfung vorgelegt werden?
- Ja! Die zuständige Behörde kann aus unbegründetem Anlaß anordnen, daß ihr Schußwaffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnisbedarf, oder Erlaubnisscheine binnen angemessener Frist zur Prüfung vorgezeigt werden.
- Ja! Die zuständige Behörde kann aus begründetem Anlaß anordnen, daß ihr Schußwaffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnisbedarf, oder Erlaubnisscheine binnen eines Tages zur Prüfung vorgezeigt werden.
- Ja! Die zuständige Behörde kann aus begründetem Anlaß anordnen, daß ihr Schußwaffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnisbedarf, oder Erlaubnisscheine binnen angemessener Frist zur Prüfung vorgezeigt werden.
- Nein! Die zuständige Behörde kann nicht ohne richterliche Anordnung verlangen, daß ihr Schußwaffen oder Munition, deren Erwerb der Erlaubnisbedarf, oder Erlaubnisscheine binnen angemessener Frist zur Prüfung vorgezeigt werden.
Gibt es Schußwaffen oder sonstige Gegenstände, die nicht erworben, besessen und überlassen werden dürfen?
- Ja, die sogenannten verbotenen Gegenstände.
- Nein!
- Vielleicht ein oder zwei...
- Weiß nicht.
Nennen Sie einige dieser Gegenstände.
- z.B. Schußwaffen, die über den üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können, Schußwaffen, die zerlegbar sind, deren längster Waffenteil kürzer als 30 cm ist und die zum Verschießen von Randfeuerpatronen bestimmt sind, Schußwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, Schußwaffen, die vollautomatische Selbstladewaffen sind, Schußwaffen oder Waffenattrappen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, Revolver- und Pistolenmunition mit Geschossen, die einen Spreng- oder Brandsatz oder einen harten Metallkern enthalten, Geschosse mit Betäubungsstoffen, Hohlspitzgeschosse und Teilmantelgeschosse mit Sollbruchstellen für Pistolen- u. Revolvermunition, Nadelgeschosse, Präzisionsschleudern, Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für diese Geräte, sonstige Schleudern mit einer Spannenergie von mehr als 23 Joule.
- z.B. Schußwaffen, die über den üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können, Schußwaffen, die zerlegbar sind, deren längster Waffenteil kürzer als 60 cm ist und die zum Verschießen von Randfeuerpatronen bestimmt sind, Schußwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, Schußwaffen, die vollautomatische Selbstladewaffen sind, Schußwaffen oder Waffenattrappen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, Revolver- und Pistolenmunition mit Geschossen, die einen Spreng- oder Brandsatz oder einen harten Metallkern enthalten, Geschosse mit Betäubungsstoffen, Hohlspitzgeschosse und Teilmantelgeschosse mit Sollbruchstellen für Pistolen- u. Revolvermunition, Nadelgeschosse, Präzisionsschleudern, Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für diese Geräte, sonstige Schleudern mit einer Spannenergie von mehr als 23 Joule.
- z.B. Schußwaffen, die über den üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt, zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können, Schußwaffen, die zerlegbar sind, deren längster Waffenteil kürzer als 60 cm ist und die zum Verschießen von Randfeuerpatronen bestimmt sind, Schußwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand des täglichen Gebrauchs verkleidet sind, Schußwaffen, die vollautomatische Selbstladewaffen sind, Schußwaffen oder Waffenattrappen, die ihrer äußeren Form nach den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorrufen, Revolver- und Pistolenmunition mit Geschossen, die einen Spreng- oder Brandsatz oder einen harten Metallkern enthalten, Geschosse mit Betäubungsstoffen, Hohlspitzgeschosse und Teilmantelgeschosse mit Sollbruchstellen für Pistolen- u. Revolvermunition, Nadelgeschosse, Präzisionsschleudern, Armstützen und vergleichbare Vorrichtungen für diese Geräte, sonstige Schleudern mit einer Spannenergie von mehr als 55 Joule.
- Generell sind alle Waffen, die ohne Jagdschein, Waffenbesitzkarte oder Waffenschein erworben werden verbotene Gegenstände.
Gehören Schalldämpfer zu den verbotenen Gegenständen?
- Nein! Sie sind aber erlaubnispflichtig.
- Ja! Aber es können Ausnahmegenehmigungnen erteilt werden.
- Nein!
- Weiß nicht.
Aus welchen Teilen besteht eine Schußwaffe?
- • der Lauf,
• der Verschluß (Schloß),
• das Patronenlager, - • die Abzugsvorrichtung,
• die Visiereinrichtung
• der Schaft (Griffstück) und ggf. die Mehrschußeinrichtung (Magazin oder Trommel). - • der Lauf,
• der Verschluß (Schloß),
• das Patronenlager,
• bei Kurzwaffen das Griffstück oder sonstige Waffenteile, die zur Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
• die Abzugsvorrichtung,
• die Visiereinrichtung
• der Schaft (Griffstück) und ggf. die Mehrschußeinrichtung (Magazin oder Trommel). - • der Verschluß (Schloß),
• das Patronenlager,
• bei Kurzwaffen das Griffstück oder sonstige Waffenteile, die zur Aufnahme des Auslösemechanismus bestimmt sind.
• die Abzugsvorrichtung,
• die Visiereinrichtung
- • der Lauf,
Welchen Zweck hat der Verschluß einer Schußwaffe?
- Er soll die Patronenhülse gegen den Gasdruck nach hinten abstützen.
- Er soll den Schützen vor ausgeworfenen Hülsen schützen
- Er dient zur Sicherung gegen unbeabsichtigtes Auslösen der Waffe
- Eine Schußwaffe hat keinen Verschluß
Welchen Zweck haben die Sicherungen an Schußwaffen?
- Sie solle die Kontrolleuchten vor dem durchbrennen schützen.
- Sie verhindern, das unautorisierte Personen die Waffen benutzen können
- Die Sicherungen an einer Waffe dienen keinem speziellen Zweck.
- Sicherungen dienen dazu, die unbeabsichtigte Schußauslösung zu verhindern.
Durch welche Vorrichtungen wird eine Waffe gesichert?
- Eine Waffe muß nicht gesichert werden.
- Durch die Sicherungen. Die Betätigung der Sicherungen erfolgt durch - Schieber, - Hebel oder Flügel entweder selbsttätig beim Spannen der Waffe (automatische Sicherung) oder - von Hand.
- Durch das tragen im Hosengürtel.
- Eine Waffe wird in der Regel durch ein Scholß mit Doppelbartschlüssel gesichert
Wirken die Sicherungen an Schußwaffen unbedingt sicher?
- Nein! Beim Fallen oder beim harten Anstoßen einer geladenen Waffe kann ein Schuß ausgelöst werden.
- Auf jeden Fall, sonst wären es keine Sicherungen
- Nein! Die kleinste Erschüterung könnte die Waffe trotzdem noch auslösen.
- Ja!
Was ist ein Einstecklauf?
- Ein Lauf der nach dem sportlichen schiessen aus der Waffe demontiert wird, um die Waffe unbrauchbar zu machen.
- Ein Lauf, der als zusätzliche Sicherung in den eigentlichen Lauf der Waffe gesteckt wird um diese zu sichern
- Es gibt keine Einsteckläufe.
- Ein Lauf mit einem Patronenlager, der in den Lauf einer Schußwaffe einge-steckt wird, um Munition mit einem kleineren Kaliber zu verschießen.
Wie ist zu erkennen, welche Munition oder Geschosse aus der Waffe verschossen werden können?
- • bei Schußwaffen zum Verschießen von Munition an der auf der Schußwaffe angebrachten Bezeichnung der Munition,
• bei Schußwaffen, in denen keine Munition verwendet wird, an der auf der Schußwaffe angebrachten Kaliberangabe. - • bei Schußwaffen zum Verschießen von Munition an der auf der Schußwaffe angebrachten Länge des Laufes,
• bei Schußwaffen, in denen keine Munition verwendet wird, an der auf der Schußwaffe angebrachten Kaliberangabe. - • bei Schußwaffen zum Verschießen von Munition an der auf der Schußwaffe angebrachten Bezeichnung der Munition,
• bei Schußwaffen, in denen keine Munition verwendet wird, an der auf der Schußwaffe angebrachten Gewichtsangabe. - • bei Schußwaffen zum Verschießen von Munition an der auf der Schußwaffe angebrachten Registrienummer,
• bei Schußwaffen, in denen keine Munition verwendet wird, an dem auf der Schußwaffe angebrachten Herstellerlogo.
- • bei Schußwaffen zum Verschießen von Munition an der auf der Schußwaffe angebrachten Bezeichnung der Munition,
Welche Maße des Laufs bzw. des Patronenlagers sind entscheidend für die Munition oder die Geschosse, die aus der Waffe verschossen werden können?
- Das Laufkaliber und die Abmessungen des Patronenlagers.
- Nur die Länge des Laufs
- Beide Angaben sind nicht relevant zum verschiessen der Munition.
- Keine Ahnung.
Was versteht man unter Kaliber?
- Kaliber bedeutet Laufinnendurchmesser (Feldkaliber). In Waffen mit gezogenen Läufen unterscheidet man zwischen
• Feldkaliber = Felddurchmesser
• Zugkaliber = Zugdurchmesser
• Geschosskaliber = Geschoßdurchmesser - Die Entferung vom Schützen zum Ziel.
- Kaliber bedeutet Lauflänge (Feldkaliber). In Waffen mit gezogenen Läufen unterscheidet man zwischen
• Feldlänge
• Zuglänge - Kaliber bezeichnet das Verhältnis von der Länge zum Gewicht des Geschosses.
- Kaliber bedeutet Laufinnendurchmesser (Feldkaliber). In Waffen mit gezogenen Läufen unterscheidet man zwischen
Warum genügt im allgemeinen die Angabe des Kalibers auf der Schußwaffe nicht?
- Weil es Munition mit verschiedenen Abmessungen und Ladungen bei gleicher Kaliberangabe gibt.
- Die Angabe des Kalibers auf der Waffe ist vollkommen ausreichend.
- Weil der Schütze durch genauere Angaben auf der Waffe ein besseres Schussergebnis erlangt.
- Es wird überhaupt kein Kaliber auf der Schusswaffe angegeben.
Nach welchen Merkmalen ist die Gefährlichkeit einer Schußwaffe zu beurteilen?
- • Nach der Möglichkeit, schnell einen Schuss abgeben zu können (Schußwaffe mit mehreren Läufen oder mit Magazin),
• nach der Bewegungsenergie, die den Geschossen mit diesen Waffen erteilt werden kann. - • Nach der Möglichkeit, schnell mehrere Schüsse abgeben zu können (Schußwaffe mit mehreren Läufen oder mit Magazin),
• nach der Bewegungsenergie, die den Geschossen mit diesen Waffen nicht erteilt werden kann. - • Nach der Möglichkeit, die Waffe schnell nach dem Schuss zu verstauen
• Nach der Einstellung des Schützen - • Schusswaffen sind allgemein im Sinne des Gesetzes nicht als gefährlich einzustufen.
- • Nach der Möglichkeit, schnell einen Schuss abgeben zu können (Schußwaffe mit mehreren Läufen oder mit Magazin),
Was sind Einsätze oder Adapter?
- Einsätze oder Adapter werden in das Patronenlager einer Waffe eingesetzt, um Munition mit kleinerem Volumen verschießen zu können. Die Geschosse haben den gleichen Durchmesser wie die Originalmunition. Als Lauf wird der Lauf der Originalwaffe benutzt.
- Einsätze oder Adapter werden in das Patronenlager einer Waffe eingesetzt, um Munition mit größerem Volumen verschießen zu können. Die Geschosse haben den gleichen Durchmesser wie die Originalmunition. Als Lauf wird der Lauf der Originalwaffe benutzt.
- Einsätze oder Adapter werden in das Patronenlager einer Waffe eingesetzt, um Munition mit kleinerem Volumen verschießen zu können. Die Geschosse haben einen größeren Durchmesser wie die Originalmunition. Als Lauf wird der Lauf der Originalwaffe benutzt.
- Einsätze oder Adapter werden in das Patronenlager einer Waffe eingesetzt, um Munition mit kleinerem Volumen verschießen zu können. Die Geschosse haben den gleichen Durchmesser wie die Originalmunition. Als Lauf wird der Lauf einer anderen passenderen Waffe benutzt.
Welche Grundregeln sind beim Umgang mit Schußwaffen unbedingt zu beachten, wenn andere Personen in der Nähe sind?
- Die Waffe darf unter bestimmten Umständen auf Menschen gerichtet sein, auch wenn man glaubt oder weiß, daß sie nicht geladen ist. Die Waffe darf nur zur unmittelbaren Schußabgabe geladen werden. Nach Beendigung des Schießens ist sofort zu entladen. Muß eine Waffe in geladenem Zustand geführt werden, ist Vorsorge zu treffen, daß sie nicht aus der Halterung fallen kann.
- Die Waffe darf unter keinen Umständen auf Menschen gerichtet sein, auch wenn man glaubt oder weiß, daß sie nicht geladen ist. Die Waffe darf immer zur Schußabgabe geladen sein. Nach Beendigung des Schießens ist sofort zu entladen. Muß eine Waffe in geladenem Zustand geführt werden, ist Vorsorge zu treffen, daß sie nicht aus der Halterung fallen kann.
- Die Waffe darf unter keinen Umständen auf Menschen gerichtet sein, auch wenn man glaubt oder weiß, daß sie nicht geladen ist. Die Waffe darf nur zur unmittelbaren Schußabgabe geladen werden. Nach Beendigung des Schießens muß die Waffe nicht sofort entladen werden.
- Die Waffe darf unter keinen Umständen auf Menschen gerichtet sein, auch wenn man glaubt oder weiß, daß sie nicht geladen ist. Die Waffe darf nur zur unmittelbaren Schußabgabe geladen werden. Nach Beendigung des Schießens ist sofort zu entladen. Muß eine Waffe in geladenem Zustand geführt werden, ist Vorsorge zu treffen, daß sie nicht aus der Halterung fallen kann.
Wie wird eine Schußwaffe beim Öffnen, Spannen, Laden und Entladen gehalten?
- Bei den oben genannten vorgängen hat sich niemand in der Nähe des Schützen aufzuhalten.
- Man wendet sich von den umherstehenden Personen ab und richtet bei Kipplaufgewehren, Revolvern und Pistolen die Laufmündung nach oben, bei Repetiergewehren dagegen stets nach unten.
- Man wendet sich von den umherstehenden Personen ab und richtet bei Kipplaufgewehren, Revolvern und Pistolen die Laufmündung nach unten, bei Repetiergewehren dagegen stets nach oben.
- Man wendet sich von den umherstehenden Personen ab und richtet bei Kipplaufgewehren, Revolvern und Pistolen die Laufmündung nach vorn, bei Repetiergewehren dagegen stets nach hinten.
Was ist beim Schießen mit mehrläufigen Schußwaffen hinsichtlich der Schußbereitschaft besonders zu beachten?
- Die Schussbereitschaft moderner Waffen erfordert keine besondere Kontrolle, da sie als sicher gelten.
- Es ist besonders zu beachten, daß nach der Abgabe nur eines Schusses die Waffe immer noch geladen sein kann.
- Es ist besonders zu beachten, daß nach der Abgabe des Schusses die Kugen bis zu 5 Sekunden später lösen kann
- Es ist besonders zu beachten, daß nach der Abgabe nur eines Schusses die Waffe immer leer ist.
Was ist beim Schießen mit Selbstladewaffen hinsichtlich der Schußbereitschaft besonders zu beachten?
- Bei Selbstladewaffen ist zu beachten, daß nach dem Auswerfen der abgeschossenen Patrone keine neue Patrone in das Patronenlager eingeführt wird und die Schußwaffe somit wieder geladen und entsichert ist!
- Bei Selbstladewaffen ist zu beachten, daß nach dem Auswerfen der abgeschossenen Patrone eine neue Patrone in das Patronenlager eingeführt wird und die Schußwaffe somit wieder geladen und entsichert ist!
- Bei Selbstladewaffen ist zu beachten, daß nach dem Auswerfen der abgeschossenen Patrone eine neue Patrone in das Patronenlager eingeführt wird und die Schußwaffe somit nicht wieder geladen und entsichert ist!
- Bei Selbstladewaffen ist zu beachten, daß nach dem Auswerfen der abgeschossenen Patrone eine neue Patrone in das Patronenlager eingeführt wird und die Schußwaffe somit wieder geladen und gesichert ist!
Was ist beim Schießen mit Revolvern hinsichtlich der Schußbereitschaft besonders zu beachten ?
- Nach Abgabe des ersten Schusses wird beim Spannen des Hahnes von Hand (single action) oder beim teilweisen Durchziehen des Abzuges (double action) ein Patronenlager mit einer leeren Patrone in Abschußposition gebracht.
- Nach Abgabe des ersten Schusses wird beim Spannen des Hahnes von Hand (double action) oder beim teilweisen Durchziehen des Abzuges (single action) ein Patronenlager mit einer neuen Patrone in Abschußposition gebracht.
- Nach Abgabe des ersten Schusses wird ohne Spannen des Hahnes von Hand (single action) oder beim teilweisen Durchziehen des Abzuges (double action) ein Patronenlager mit einer neuen Patrone in Abschußposition gebracht.
- Nach Abgabe des ersten Schusses wird beim Spannen des Hahnes von Hand (single action) oder beim teilweisen Durchziehen des Abzuges (double action) ein Patronenlager mit einer neuen Patrone in Abschußposition gebracht.
Wie ist eine Selbstladepistole zu entladen?
- Gar nicht. Eine Selbstladepistole entläd sich selbst
- Beim Entladen von Selbstladepistolen müssen möglichst in gesichertem und entspanntem Zustand zuletzt das Magazin und dann erst die Patrone aus dem Patronenlager herausgenommen werden.
- Beim Entladen von Selbstladepistolen müssen möglichst in gesichertem und entspanntem Zustand zuerst das Magazin und dann eine Patrone zur Sicherheit in das Patronenlager gesteckt werden.
- Beim Entladen von Selbstladepistolen müssen möglichst in gesichertem und entspanntem Zustand zuerst das Magazin und dann die Patrone aus dem Patronenlager herausgenommen werden.
Was ist beim Entladen eines Revolvers zu beachten?
- Alle Lager der Trommel müssen entleert werden. Bei Revolvern ohne schwenkbare Trommel- oder Kipplaufeinrichtung muß sich der Hahn im Sicherheitsrast befinden.
- Ein Lager der Trommel muss entleert werden. Bei Revolvern ohne schwenkbare Trommel- oder Kipplaufeinrichtung muß sich der Hahn im Sicherheitsrast befinden.
- Alle Lager der Trommel müssen entleert werden. Bei Revolvern ohne schwenkbare Trommel- oder Kipplaufeinrichtung muß sich der Hahn nicht im Sicherheitsrast befinden.
- Ein Revolver muss nicht entladen werden, das wird durch den automatischen Hülsenauswurf erledigt.
Wie verhalten Sie sich beim Versagen eines Schusses?
- Wird der Schuß nach der Betätigung des Abzuges nicht sofort ausgelöst, muß damit gerechnet werden, daß die Schußauslösung doch noch mit einer gewissen Verzögerung erfolgt. Während der Wartezeit ist besonders darauf zu achten, daß der Lauf in eine ungefährliche Richtung zeigt. Nach einer Wartezeit von 10 Sekunden kann die Waffe geöffnet werden.Bei der Entfernung einer nicht gezündeten Patrone, die im Patronenlager festsitzt, ist besondere Vorsicht geboten. Zur Entfernung der Patrone dürfen keine scharfkantigen, aus funkengebendem Material bestehenden Werkzeuge verwendet werden.
- Wird der Schuß nach der Betätigung des Abzuges nicht sofort ausgelöst, muß nicht damit gerechnet werden, daß die Schußauslösung doch noch mit einer gewissen Verzögerung erfolgt. Während der Wartezeit ist besonders darauf zu achten, daß der Lauf in eine ungefährliche Richtung zeigt. Nach einer Wartezeit von 10 Sekunden kann die Waffe geöffnet werden.Bei der Entfernung einer nicht gezündeten Patrone, die im Patronenlager festsitzt, ist besondere Vorsicht geboten. Zur Entfernung der Patrone dürfen keine scharfkantigen, aus funkengebendem Material bestehenden Werkzeuge verwendet werden.
- Wird der Schuß nach der Betätigung des Abzuges nicht sofort ausgelöst, muß damit gerechnet werden, daß die Schußauslösung doch noch mit einer gewissen Verzögerung erfolgt. Während der Wartezeit ist besonders darauf zu achten, daß der Lauf in eine ungefährliche Richtung zeigt. Nach einer Wartezeit von 1 Sekunde kann die Waffe geöffnet werden.Bei der Entfernung einer nicht gezündeten Patrone, die im Patronenlager festsitzt, ist besondere Vorsicht geboten. Zur Entfernung der Patrone dürfen keine scharfkantigen, aus funkengebendem Material bestehenden Werkzeuge verwendet werden.
- Wird der Schuß nach der Betätigung des Abzuges nicht sofort ausgelöst, muß damit gerechnet werden, daß die Schußauslösung doch noch mit einer gewissen Verzögerung erfolgt. Während der Wartezeit ist besonders darauf zu achten, daß der Lauf in eine ungefährliche Richtung zeigt. Nach einer Wartezeit von 10 Sekunden kann die Waffe geöffnet werden.Bei der Entfernung einer nicht gezündeten Patrone, die im Patronenlager festsitzt, ist besondere Vorsicht geboten. Zur Entfernung der Patrone dürfen scharfkantige, aus funkengebendem Material bestehende Werkzeuge verwendet werden.
Woran erkennt man im allgemeinen, ob eine Schußwaffe gesichert oder entsichert ist?
- Im allgemeinen wird bei der Entsicherung ein grüner Punkt oder ein "F" (= Frei) und im gesicherten Zustand ein "S" (= Stop) sichtbar. Bei allen Waffen tritt, solange die Feder des Schlag-bolzens gespannt ist, ein Stift aus dem Verschluß.
- Im allgemeinen wird bei der Entsicherung ein roter Punkt oder ein "F" (= Feuer, fire, feu) und im gesicherten Zustand ein "S" (= sicher, sure, sur) sichtbar. Bei manchen Waffen tritt, solange die Feder des Schlag-bolzens gespannt ist, ein Stift aus dem Verschluß.
- Mann erkent es, indem man die Waffe in die Hand nimmt, durch den Gewichtsunterschied.
- Der Schützen darf im Unsicherheitsfall einen Probeschuss auf ein geeignetes Ziek abgeben.
Woran erkennt man, welche Munition aus einer Schußwaffe verschossen werden kann?
- Die Bezeichnung der Munition muß mit der Angabe auf der Schußwaffe übereinstimmen.
- Jede Sorte Munition ist vor dem Verschuss mit geeigneten Messmitteln zu überprüfen.
- Bei dem Erwerb einer Waffe bekommt der Schütze erst gar keine falsche Munition ausgehändigt, die im Konflikt mit den Möglichkeiten seiner Waffe stehen könnte.
- Man kann es weder an der Waffe noch an der Munition erkennen.
Wie verhalten Sie sich bei Versagern von Signalmunition?
- Waffe wegwerfen und in Deckung gehen.
- Sofort beim Hersteller reklamieren
- Signalmunitin versagt grundsätzlich nie.
- Eine Minute warten - Mündung abwärts richten - Waffe entladen.
Was versteht man unter Reichweite eines Geschosses?
- Unter Reichweite versteht man die Entfernung zwischen Laufmündung und Patronenlager des Geschosses.
- Unter Reichweite versteht man die Entfernung zwischen Laufmündung und Auftreffpunkt des Geschosses.
- Unter Reichweite versteht man die Entfernung zwischen Schütze und Laufmündung.
- Unter Reichweite versteht man die Entfernung zum Ziel, die der Schütze noch ohne optische Hilfsmitten wahrnehmen kann.
Nennen Sie die Höchstreichweiten der Geschosse einiger Munitionssorten
- •Schrotpatronen 350 m (Faustregel: 100 x Schrotgröße in mm, z.B.: Schrot 3 mm, Reichweite 300 m)
•.22 kurz 100 m
•.22 lfB 200 - 400 m
•6,35 mm Browning 900 m
•7,65 mm Browning 2 400 m
•9 mm Luger 2 000 m
•. 32 S & W lang 1 200 m
•.38 Spezial 1 500 m
•.44 Magnum 2 000 m
•Flintenlaufgeschosse 1 200 m
•7,62 x 51 NATO 5 000 m - •Schrotpatronen 350 m (Faustregel: 100 x Schrotgröße in mm, z.B.: Schrot 3 mm, Reichweite 300 m)
•.22 kurz 1 000 m
•.22 lfB 1 200 - 1 400 m
•6,35 mm Browning 900 m
•7,65 mm Browning 1 400 m
•9 mm Luger 1 000 m
•. 32 S & W lang 1 200 m
•.38 Spezial 500 m
•.44 Magnum 2 000 m
•Flintenlaufgeschosse 1 200 m
•7,62 x 51 NATO 3 000 m - •Schrotpatronen 350 m (Faustregel: 100 x Schrotgröße in mm, z.B.: Schrot 3 mm, Reichweite 300 m)
•.22 kurz 1 000 m
•.22 lfB 1 200 - 1 400 m
•6,35 mm Browning 900 m
•7,65 mm Browning 1 400 m
•9 mm Luger 2 000 m
•. 32 S & W lang 1 200 m
•.38 Spezial 1 500 m
•.44 Magnum 2 000 m
•Flintenlaufgeschosse 1 200 m
•7,62 x 51 NATO 5 000 m - •Schrotpatronen 350 m (Faustregel: 200 x Schrotgröße in mm, z.B.: Schrot 3 mm, Reichweite 600 m)
•.22 kurz 1 000 m
•.22 lfB 1 200 - 1 400 m
•6,35 mm Browning 900 m
•7,65 mm Browning 1 400 m
•9 mm Luger 2 000 m
•. 32 S & W lang 1 200 m
•.38 Spezial 1 500 m
•.44 Magnum 2 000 m
•Flintenlaufgeschosse 1 200 m
•7,62 x 51 NATO 5 000 m
- •Schrotpatronen 350 m (Faustregel: 100 x Schrotgröße in mm, z.B.: Schrot 3 mm, Reichweite 300 m)
Was versteht man unter Steighöhe eines Geschosses?
- Unter Steighöhe versteht man die Entfernung zwischen Laufmündung und Scheitelpunkt der Geschoßbahn bei senkrecht nach oben abgegebenen Schuß.
- Unter Steighöhe versteht man die Entfernung zwischen Patronenlager und Scheitelpunkt der Geschoßbahn bei senkrecht nach oben abgegebenen Schuß.
- Unter Steighöhe versteht man die Entfernung zwischen Laufmündung und Scheitelpunkt der Geschoßbahn bei einen um 45 Grad nach oben abgegebenen Schuß.
- Unter Steighöhe versteht man die Entfernung zwischen Laufmündung und Auftreffpunkt der Geschoßbahn bei senkrecht nach oben abgegebenen Schuß.
Was versteht man unter Streuung der Geschosse?
- Unter Streuung versteht man die Abweichung des Einzelgeschosses von der gewünschten Flugbahn. Bei Schrotschuß nimmt der Streukreis der Schrote mit der Entfernung stark ab; er kann durch eine Würgebohrung (Choke) am der Kaufmündung beeinflußt werden.
- Unter Streuung versteht man die Abweichung der Geschwindigkeit von der Vorgabe der Ladung. Bei Schrotschuß nimmt der Streukreis der Schrote mit der Entfernung stark zu; er kann durch eine Würgebohrung (Choke) am der Kaufmündung beeinflußt werden.
- Unter Streuung versteht man die Abweichung des Einzelgeschosses von der gewünschten Flugbahn. Bei Schrotschuß nimmt der Streukreis der Schrote mit der Entfernung stark zu; er kann durch eine Würgebohrung (Choke) am der Kaufmündung beeinflußt werden.
- Unter Streuung versteht man die Abweichung des Einzelgeschosses von der gewünschten Flugbahn. Bei Schrotschuß nimmt der Streukreis der Schrote mit der Entfernung stark zu; er kann nicht beeinflußt werden.
Was verstehen Sie unter Drall bei Waffen mit gezogenen Läufen?
- Unter Drall versteht man bei Waffen mit gezogenen Läufen den schraubenförmig gewundenen Verlauf der Züge und der Felder im Innern des Laufes. Der Drall bewirkt, daß das Geschoß beim Durchgang durch den Lauf eine sehr schnelle Drehung um seine Längsachse erfährt. Die Zahl der Umdrehungen, die ein Geschoß beim Verlassen des Laufes hat, hängt von der Drallänge und der Geschwindigkeit ab; sie beträgt etwa 3 000 bis 3 500 in der Sekunde.
- Unter Drall versteht man bei Waffen mit gezogenen Läufen den schraubenförmig gewundenen Verlauf der Züge und der Felder in der ersten Hälfte des Laufes. Der Drall bewirkt, daß das Geschoß beim Durchgang durch den Lauf eine sehr schnelle Drehung um seine Längsachse erfährt. Die Zahl der Umdrehungen, die ein Geschoß beim Verlassen des Laufes hat, hängt von der Drallänge und der Geschwindigkeit ab; sie beträgt etwa 3 000 bis 3 500 in der Sekunde.
- Unter Drall versteht man bei Waffen mit gezogenen Läufen den schraubenförmig gewundenen Verlauf der Züge und der Felder im Innern des Laufes. Der Drall bewirkt, daß das Geschoß beim Durchgang durch den Lauf eine sehr schnelle Drehung um seine Querachse erfährt. Die Zahl der Umdrehungen, die ein Geschoß beim Verlassen des Laufes hat, hängt von der Drallänge und der Geschwindigkeit ab; sie beträgt etwa 3 000 bis 3 500 in der Sekunde.
- Unter Drall versteht man bei Waffen mit gezogenen Läufen den schraubenförmig gewundenen Verlauf der Züge und der Felder im Innern des Laufes. Der Drall bewirkt, daß das Geschoß beim Durchgang durch den Lauf eine sehr schnelle Drehung um seine Längsachse erfährt. Die Zahl der Umdrehungen, die ein Geschoß beim Verlassen des Laufes hat, hängt von der Drallänge und der Geschwindigkeit ab; sie beträgt etwa 3 000 bis 3 500 in der Minute.
Welchen Zweck hat der Drall?
- Die durch den Drall bewirkte langsame Umdrehung des Geschosses ist für die Flugstabilität erforderlich. Durch die Drehung des Geschosses wird sein Kippen während des Fluges verhindert, nicht jedoch im Ziel.
- Die durch den Drall bewirkte schnelle Umdrehung des Geschosses ist für die Flugstabilität erforderlich. Durch die Drehung des Geschosses wird sein Kippen während des Fluges verhindert, nicht jedoch im Ziel.
- Die durch den Drall bewirkte schnelle Umdrehung des Geschosses ist für die Flugstabilität erforderlich. Durch die Drehung des Geschosses wird sein Kippen während des Fluges nicht verhindert.
- Der Drall verfolgt nur den Zweck die Reibung zwischen Geschoß und Lauf möglichst klein zu halten
Welche Arten von Langwaffen unterscheiden wir?
- •einläufige Gewehre mit gezogenen Läufen (Büchsen),
•einläufige Gewehre mit glatten Läufen (Flinten),
•einläufige Gewehre mit glatten und gezogenen Läufen (kombinierte Gewehre, Bsp. Drilling). - •mehrläufige Gewehre mit gezogenen Läufen (Büchsen),
•mehrläufige Gewehre mit glatten Läufen (Flinten),
•mehrläufige Gewehre mit glatten und gezogenen Läufen (kombinierte Gewehre, Bsp. Drilling). - •ein- oder mehrläufige Gewehre mit gezogenen Läufen (Büchsen),
•ein- oder mehrläufige Gewehre mit glatten Läufen (Flinten),
•mehrläufige Gewehre mit glatten und gezogenen Läufen (kombinierte Gewehre, Bsp. Drilling). - Langwaffen werden nicht im kategorisch unterschieden. Alles was eine Gesamtlänge von 60 cm nicht unterschreitet gilt als Langwaffe.
- •einläufige Gewehre mit gezogenen Läufen (Büchsen),
Welche Gewehrarten mit gezogenen Läufen kennen Sie?
- • Gewehre, die zum Antrieb keine Munition verwenden (Luftdruck- und CO2-Gewehre)
• Gewehre zum Verschießen von Randfeuerpatronen, z.B. Zimmerstutzen für die 4-mm-Randzünder und KK-Gewehre für die Patrone Kal. 5,6 mm oder .22 (Sportwaffen),
• Jagdgewehre (Pirschbüchsen) ab Kaliber 5,6 mm. Wenn die Gewehre lang geschäftet sind, werden sie Stutzen genannt. - • Gewehre, die zum Antrieb keine Munition verwenden (Luftdruck- und CO2-Gewehre)
• Jagdgewehre (Pirschbüchsen) ab Kaliber 5,6 mm. Wenn die Gewehre lang geschäftet sind, werden sie Stutzen genannt. - • Gewehre zum Verschießen von Randfeuerpatronen, z.B. Zimmerstutzen für die 4-mm-Randzünder und KK-Gewehre für die Patrone Kal. 5,6 mm oder .22 (Sportwaffen),
• Jagdgewehre (Pirschbüchsen) ab Kaliber 5,6 mm. Wenn die Gewehre lang geschäftet sind, werden sie Stutzen genannt. - • Gewehre, die zum Antrieb keine Munition verwenden (Luftdruck- und CO2-Gewehre)
• Gewehre zum Verschießen von Randfeuerpatronen, z.B. Zimmerstutzen für die 4-mm-Randzünder und KK-Gewehre für die Patrone Kal. 5,6 mm oder .22 (Sportwaffen)
- • Gewehre, die zum Antrieb keine Munition verwenden (Luftdruck- und CO2-Gewehre)
Wie ist die Kaliberbezeichnugn bei Flinten?
- Die Kaliberbezeichnung ist das Maß des Innendurchmessers des Flintenlaufes. Die Kaliberangabe entspricht nicht der Zahl der Bleikugeln vom Laufdurchmesser, die zusammen ein englisches Pfund (453,6 g) wiegen. Daraus ergibt sich, daß die größere Kaliberzahl den kleineren Durchmesser ergibt.
- Die Kaliberbezeichnung ist nicht das Maß des Innendurchmessers des Flintenlaufes. Die Kaliberangabe entspricht vielmehr der Zahl der Bleikugeln vom Laufdurchmesser, die zusammen ein Grain (64.79891 milligramm) wiegen. Daraus ergibt sich, daß die größere Kaliberzahl den kleineren Durchmesser ergibt.
- Die Kaliberbezeichnung ist nicht das Maß des Innendurchmessers des Flintenlaufes. Die Kaliberangabe entspricht vielmehr der Zahl der Bleikugeln vom Laufdurchmesser, die zusammen ein englisches Pfund (453,6 g) wiegen. Daraus ergibt sich, daß die kleinere Kaliberzahl den größeren Durchmesser ergibt.
- Die Kaliberbezeichnung ist nicht das Maß des Innendurchmessers des Flintenlaufes. Die Kaliberangabe entspricht vielmehr der Zahl der Bleikugeln vom Laufdurchmesser, die zusammen ein englisches Pfund (453,6 g) wiegen. Daraus ergibt sich, daß die größere Kaliberzahl den kleineren Durchmesser ergibt.
Welche Arten von Kurzwaffen gibt es?
- • 1. Revolver und Pistolen zum Verschießen von Patronenmunition
• Luftdruck- und CO2-Pistolen,
• Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen. - • 1. Revolver und Pistolen zum Verschießen von Patronenmunition
• Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen - Kurzwaffen werden nicht Kategorisch getrennt. Alss was an Schusswaffen kürzer ist als 60 cm gilt als Kurzwaffe
- • Luftdruck- und CO2-Pistolen,
• Schreckschuß-, Reizstoff- und Signalwaffen
- • 1. Revolver und Pistolen zum Verschießen von Patronenmunition
Welches sind die typischen Merkmale eines Revolversystems?
- • Patronenlager und Lauf sind getrennt.
- • Der Revolver ist eine mehrschüssige Waffe mit einem Magazin, das als drehbare Trommel gearbeitet ist.
• Patronenlager und Lauf sind getrennt. - • Der Revolver ist eine mehrschüssige Waffe mit einem Magazin, das als drehbare Trommel gearbeitet ist.
- • Der Revolver ist eine mehrschüssige Waffe mit einem Magazin, das in Stangenform gearbeitet ist.
• Patronenlager und Lauf sind in einem Stück.
Sind Revolver "Selbstladewaffen" im Sinne des Waffengesetzes?
- Spannabzugs-(Double-Action)-Revolver sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes. Single-Action-Revolver ohne Spannabzug sind keine Selbstladewaffen.
- Spannabzugs-(Double-Action)-Revolver sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes. Single-Action-Revolver ohne Spannabzug sind keine Selbstladewaffen.
- Spannabzugs-(Double-Action)-Revolver sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes. Single-Action-Revolver ohne Spannabzug sind keine Selbstladewaffen.
- Spannabzugs-(Double-Action)-Revolver sind Selbstladewaffen im Sinne des Waffengesetzes. Single-Action-Revolver ohne Spannabzug sind keine Selbstladewaffen.
Was bedeuten die Begriffe "Single-Action" und "Double-Action"?
- Bei "Single-Action" muß man den Hahn (Hammer) erst von Hand, z. B. mit dem Daumen oder der linken Hand, spannen, kann dann abziehen, um den Hahn aus seiner Rast zu lösen = zu schießen. Wenn der Abzug sowohl zunächst die Trommel weiter dreht, dann den Hahn spannt als auch schließlich abschlagen läßt, reden wir von einem Spannabzug, oder "Double-Action" Revolver.
- Bei "Single-Action" muß man den Hahn (Hammer) erst von Hand, z. B. mit dem Daumen oder der linken Hand, spannen, kann dann abziehen, um den Hahn aus seiner Rast zu lösen = zu schießen. Wenn der Abzug sowohl zunächst die Trommel weiter dreht, dann den Hahn spannt als auch schließlich abschlagen läßt, reden wir von einem Spannabzug, oder "Double-Action" Revolver.
- Bei "Single-Action" muß man den Hahn (Hammer) erst von Hand, z. B. mit dem Daumen oder der linken Hand, spannen, kann dann abziehen, um den Hahn aus seiner Rast zu lösen = zu schießen. Wenn der Abzug sowohl zunächst die Trommel weiter dreht, dann den Hahn spannt als auch schließlich abschlagen läßt, reden wir von einem Spannabzug, oder "Double-Action" Revolver.
- Bei "Single-Action" muß man den Hahn (Hammer) erst von Hand, z. B. mit dem Daumen oder der linken Hand, spannen, kann dann abziehen, um den Hahn aus seiner Rast zu lösen = zu schießen. Wenn der Abzug sowohl zunächst die Trommel weiter dreht, dann den Hahn spannt als auch schließlich abschlagen läßt, reden wir von einem Spannabzug, oder "Double-Action" Revolver.
Welches sind die typischen Merkmale der Selbstladepistole?
- •Das Magazin befindet sich meistens im Griff oder vor dem Abzug,
•durch den Rückstoß wird der Selbstlademechanismus beätitgt und durch ihn die leere Hülse ausgeworfen, eine neue Patrone aus dem Magazin in das Patronenlager eingeführt und der Schlagbolzen gespannt. - •Das Magazin befindet sich meistens im Griff oder vor dem Abzug,
- •durch den Rückstoß wird der Selbstlademechanismus beätitgt und durch ihn die leere Hülse ausgeworfen, eine neue Patrone aus dem Magazin in das Patronenlager eingeführt und der Schlagbolzen gespannt.
- •Das Magazin befindet sich immer im Griff oder hinter dem Abzug,
•durch das abschlagen des Abzuges wird der Selbstlademechanismus beätitgt und durch ihn die leere Hülse ausgeworfen, eine neue Patrone aus dem Magazin in das Patronenlager eingeführt und der Schlagbolzen gespannt.
- •Das Magazin befindet sich meistens im Griff oder vor dem Abzug,
Welche Pistolenarten gibt es?
- •mehrläufige Pistolen; heute wird nur noch der zweiläufige Derringer als Taschepistole hergestellt
•Selbstladepistolen. - •einschüssige Einzelladerpistolen (Vorderlader, Terzerole, einschüssige Derringer, Scheibenpistolen im Kaliber .22 lfB),
•Selbstladepistolen. - •einschüssige Einzelladerpistolen (Vorderlader, Terzerole, einschüssige Derringer, Scheibenpistolen im Kaliber .22 lfB),
•mehrläufige Pistolen; heute wird nur noch der zweiläufige Derringer als Taschepistole hergestellt
•Selbstladepistolen. - •einschüssige Einzelladerpistolen (Vorderlader, Terzerole, einschüssige Derringer, Scheibenpistolen im Kaliber .22 lfB),
•mehrläufige Pistolen; heute wird nur noch der zweiläufige Derringer als Taschepistole hergestellt
- •mehrläufige Pistolen; heute wird nur noch der zweiläufige Derringer als Taschepistole hergestellt
Welche Selbstladepistolenarten unterscheidet man nach ihrem Verschlußsystem?
Nach ihrem Verschlußsystem unterscheidet man zwei Hauptgruppen:- •Selbstladepistolen mit feststehendem Lauf und halbstarr oder unstarr verriegeltem Verschluß. Bei dieser Verschlußart ist der Lauf nicht in das Gehäuse eingeschraubt bzw. so gelagert, daß er sich beim Schuß nicht in der Längsrichtung bewegen kann. Das Verschlußstück ist auf dem Gehäuse starr angebracht und wird durch eine kräftige Feder gegen das hintere Laufende gezogen.
•Selbstladepistolen mit beweglichem Lauf und starr verriegeltem Verschluß. Lauf und Verschluß trennen sich erst voneinander, wenn sie fest verbunden eine Strecke miteinander zurückgegangen sind. Während dieser Zeit soll das Geschoß den Lauf bereits verlassen haben. Sobald sich bei der Rückwärtsbewegung die Verriegelung gelöst hat, setzt das Verschlußstück infolge seines Beharrungsvermögens diese Bewegung fort, bis es durch Anstoßen am Gehäuse aufgehalten und durch die Schließfeder wieder nach vorn getrieben wird. - •Selbstladepistolen mit feststehendem Lauf und halbstarr oder unstarr verriegeltem Verschluß. Bei dieser Verschlußart ist der Lauf in das Gehäuse eingeschraubt bzw. so gelagert, daß er sich beim Schuß nicht in der Längsrichtung bewegen kann. Das Verschlußstück ist auf dem Gehäuse gleitbar angebracht und wird durch eine kräftige Feder gegen das hintere Laufende gezogen.
•Selbstladepistolen mit beweglichem Lauf und starr verriegeltem Verschluß. Lauf und Verschluß trennen sich erst voneinander, wenn sie fest verbunden eine Strecke miteinander zurückgegangen sind. Während dieser Zeit soll das Geschoß den Lauf bereits verlassen haben. Sobald sich bei der Rückwärtsbewegung die Verriegelung gelöst hat, setzt das Verschlußstück infolge seines Beharrungsvermögens diese Bewegung fort, bis es durch Anstoßen am Gehäuse aufgehalten und durch die Schließfeder wieder nach vorn getrieben wird. - •Selbstladepistolen mit feststehendem Lauf und halbstarr oder unstarr verriegeltem Verschluß. Bei dieser Verschlußart ist der Lauf in das Gehäuse eingeschraubt bzw. so gelagert, daß er sich beim Schuß nicht in der Längsrichtung bewegen kann. Das Verschlußstück ist auf dem Gehäuse gleitbar angebracht und wird durch eine kräftige Feder gegen das hintere Laufende gezogen.
•Selbstladepistolen mit unbeweglichem Lauf und starr verriegeltem Verschluß. Lauf und Verschluß trennen sich erst voneinander, wenn sie fest verbunden eine Strecke miteinander zurückgegangen sind. Während dieser Zeit soll das Geschoß den Lauf bereits verlassen haben. Sobald sich bei der Rückwärtsbewegung die Verriegelung gelöst hat, setzt das Verschlußstück infolge seines Beharrungsvermögens diese Bewegung fort, bis es durch Anstoßen am Gehäuse aufgehalten und durch den Gasdruck wieder nach vorn getrieben wird.
- •Selbstladepistolen mit feststehendem Lauf und halbstarr oder unstarr verriegeltem Verschluß. Bei dieser Verschlußart ist der Lauf nicht in das Gehäuse eingeschraubt bzw. so gelagert, daß er sich beim Schuß nicht in der Längsrichtung bewegen kann. Das Verschlußstück ist auf dem Gehäuse starr angebracht und wird durch eine kräftige Feder gegen das hintere Laufende gezogen.
Aus welchen Angaben besteht die Bezeichnung der handelsüblichen Munition?
- Die Bezeichnung handelsüblicher Munition muß den Festlegungen in der Anlage I der 2. WaffV entsprechen.
- Die Bezeichnung handelsüblicher Munition muß den Festlegungen in der Anlage II der 4. WaffV entsprechen.
- Die Bezeichnung handelsüblicher Munition wird nur vom Hesteller festgelegt.
- Die Bezeichnung handelsüblicher Munition muß den Festlegungen in der Anlage III der 3. WaffV entsprechen.