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Verwaltungsvorschrift endlich verabschiedet!
Nachdem am 4. November 2011 der Entwurf einer allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz vom Bundesrat gebilligt wurde, hat gestern auch das Bundeskabinett seine Zustimmung erteilt. Die neuerliche Befassung war notwendig, da es im Bundesrat einige geringfügige Textänderungen, initiiert durch den Ausschuss „Frauen und Jugend“, gegeben hatte.

Wegen des erheblichen Textumfangs rechnen wir mit einer Veröffentlichung im Bundesanzeiger gegen Ende Januar 2012, womit die Verwaltungsvorschrift endgültig in Kraft tritt.

Mit diesem Werk steht nunmehr  nach mehr als acht Jahren eine bundeseinheitliche Handlungsanweisung an die das Waffengesetz ausführenden Behörden zur Verfügung. Auch wenn wir selbstverständlich nicht in allen Punkten mit den Inhalten dieser Vorschrift übereinstimmen konnten denken wir doch, dass unseren Mitgliedern allein durch diese Vereinheitlichung des Vollzuges gedient ist. Der Auslegung des Gesetzes durch die 570 Waffenbehörden wird damit zumindest eine einheitliche Richtschnur gegeben.
Die Zeitdauer von acht Jahren und die ungezählten Verhandlungen und Einzelgespräche, die nötig waren diese Vorschrift nun endgültig zu erlassen, zeigt etwas von der Brisanz und der divergierenden Interessen, die unser Themengebiet regelmäßig beherrschen. Trotzdem ist es uns gelungen in den Verhandlungsrunden die Nöte und Bedürfnisse der von uns vertretenen Mitglieder zu artikulieren und an entsprechender Stelle zu Gehör zu bringen. In seiner Gesamtheit betrachtet, bietet die Verwaltungsvorschrift ein Werk, das eine sinnvolle und zielführende Anwendung des Waffengesetzes ermöglicht. Unseren Mitgliedern ist es eine Orientierungshilfe, die Streitigkeiten und Fehlverhalten vermeiden hilft.

Quelle
Forum Waffenrecht e.V.
    

Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV) Stand: 27.Mai 2011

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